Saftige Strafen drohen: Kaminöfen müssen ausgebaut werden

Kaminofen mit Feuer und Holz.
Symbolbild © istockphoto/brizmaker

Schon bald soll in Deutschland eine neue Verordnung in Kraft treten, nach der zahlreiche Kaminöfen ausgebaut und stillgelegt werden müssen. Ansonsten drohen den Betreibern saftige Strafen. Alternativ kann die Feuerstätte auch ausgetauscht werden.

Das ist sicherlich für Millionen Haushalte in Deutschland eine unangenehme Nachricht. Im Jahr 2024 wird eine neue Feuerstättenverordnung in Kraft treten, bei der Kaminöfen möglicherweise ausgebaut und stillgelegt werden müssen. Zudem drohen saftige Strafen.

Schon 2024 wird es ernst

Durch eine neue Verordnung, die Feuerstätten wie Kaminöfen in Haushalten betrifft, könnte es passieren, dass ab 2024 Millionen Haushalte ihre geliebten Öfen ausbauen müssen. Sollten diese den neuen Richtlinien nicht gerecht werden, müssen sie stillgelegt werden. Ein wichtiger Faktor dabei ist die Schadstoffemission. Diese soll durch die neue Maßnahme reduziert werden.

Betroffen sind alle Kaminholzöfen, die nach 1995 und vor dem Jahr 2010 eingebaut wurden. Bislang mussten bereits alle Feuerstätten, die von 1975 bis 1984 in die Haushalte eingebaut wurden, stillgelegt, umgerüstet oder ausgetauscht werden. Jetzt kommen also die jüngeren Modelle dran. Von der neuen Verordnung sind Schwedenöfen betroffen. Ausgenommen sind Herde sowie geschlossene und offene Kamine.

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Diese neuen Richtwerte gelten

Wenn der Kaminofen mit seiner Emission die Grenze von 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas sowie 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas überschreitet, muss er stillgelegt werden. Um diese Werte zu ermitteln, ist eine Messung durch den Schornsteinfeger nötig. Diese kann je nach Region zwischen 100 Euro und 150 Euro zu Buche schlagen.

Die Öfen dürfen bis Ende 2024 entsprechend umgerüstet werden oder müssen dann vollständig außer Betrieb genommen werden. Das Bundesumweltministerium schätzte im Jahr 2020, dass etwa vier Millionen Holzöfen betroffen sein könnten.

Das muss beachtet werden

Öfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden oder deren gemessene Emissionswerte zu hoch sind, dürfen nicht mehr betrieben und müssen mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden. Anschließend können sie jedoch entsprechend umgerüstet werden.

Beispielsweise können Partikelfilter gegen den Feinstaub eingebaut werden. Konkrete Aussagen dazu kann jedoch nur ein Fachmann oder auch der örtliche Schornsteinfeger treffen. Wird man beim Betrieb eines stillgelegten Kaminofens erwischt, so kann dies sehr teure Konsequenzen haben.