Strenge Regeln: Erste Edeka-Filiale bleibt für Kunden geschlossen

Kunden vor Edeka.
Symbolbild © istockphoto/Ally Lee

In diesem Jahr wollte der Betreiber einer Edeka-Filiale seinen Kunden Heiligabend entgegenkommen, doch der Supermarkt bleibt für die Kunden geschlossen. Denn an einem Sonntag gelten strenge Regeln.

Da Heiligabend in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, wollte der Betreiber einer Edeka-Filiale seinen Kunden ermöglichen, noch auf den letzten Drücker einkaufen zu gehen. Doch das hat sich sehr schnell erledigt, denn es gelten strenge Regeln, sodass dieser nun geschlossen bleiben muss. Das steckt hinter der Geschichte.

Auf die letzte Minute

Jeder kennt die Situation: Man ist dabei, alles für sich und seine Liebsten und  den Heiligabend vorzubereiten. Der Tisch ist gedeckt, der Weihnachtsbaum steht schön geschmückt in der Ecke. Darunter finden die liebevoll ausgesuchten Geschenke ihren Platz. Eigentlich fehlen nur noch die Gäste. Und dann fällt einem während der Zubereitung des Essens plötzlich ein, dass man etwas Wichtiges vergessen hat. Ob es die Servietten sind oder eine ganz bestimmte Zutat, die dem leckeren Gericht noch hinzugefügt werden muss: Es ist ärgerlich, dass dieses kleine Detail fehlt. Wie praktisch ist es dann, dass man eben noch schnell in den Supermarkt laufen kann, bevor die Gäste kommen und die Feierlichkeiten beginnen.

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Ein Betreiber denkt mit

Der Filialbetreiber Klaus Tschöpe an der Kölner Straße in Düsseldorf dachte für seine Kunden mit und schrieb auf die Prospekte und an die Eingangstür, dass sein Laden am Heiligabend von 10 bis 14 Uhr geöffnet sein wird. Laut eigenen Angaben wollten er und zwei seiner Mitarbeiter für die Kunden da sein und Geld verdienen.

Doch da hat er die Rechnung ohne die Bezirksleiterin von Edeka Rhein-Ruhr gemacht. Denn diese stoppte das Vorhaben kurzerhand und verwies auf das Ladenöffnungsgesetz in NRW. In diesem steht geschrieben, dass Läden an Sonntagen oder Feiertagen nur dann öffnen dürfen, wenn ihr Hauptsortiment den Warengruppen Back- und Konditorwaren, Blumen, Pflanzen und Zeitschriften angehört und das auch nur für fünf Stunden.

Konkret heißt dies, dass Bäckereien, Blumenläden, Kioske, Geschäfte in Flughäfen und Bahnhöfen sowie Weihnachtsbaum-Verkaufsstände geöffnet haben dürfen. So darf zum Beispiel der Rewe am Düsseldorfer Flughafen bis 17 Uhr öffnen.