Tradition endet: McDonald’s muss wohl Kult-Burger ändern

Ein McDonald's Menü auf einem Tablett. Man sieht eine große Portion Pommes, ein Getränk und einen BigMac. Alles befindet sich auf einem roten Tablett und ist noch in der Verpackung.
Symbolbild © imago/NurPhoto

Das dürfte für viele Kunden ein Schock sein. Denn nun muss McDonald’s wohl einen seiner Kult-Burger ändern. Damit endet eine althergebrachte Tradition für immer. Hier erfährt man mehr.

Wer in der Fast-Food-Kette McDonald’s einkehrt, der weiß, was ihn erwartet. Überall auf der Welt sind Produkte wie Pommes, Burger oder das McFlurry-Eis geschmacklich ähnlich und aus diesem Grund auch so beliebt. Doch damit ist jetzt Schluss. Denn nun muss McDonald’s einen Kult-Burger aus seinem Sortiment ändern.

Damit ist jetzt Schluss

Die Rede ist von dem berühmten Kult-Burger Big Mac, der seit vielen Jahrzehnten als absoluter Klassiker bei McDonald’s gilt. Der doppelte Cheeseburger ist von der Speisekarte der Fast-Food-Kette eigentlich nicht wegzudenken. Doch genau damit ist es jetzt vorbei. Zumindest für die Geflügelvariante des Kult-Produktes.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit, der bereits im Jahr 2017 seinen Anfang nahm. Damals wollte die irische Fast-Food-Kette mit dem Namen Supermac’s expandieren. In diesem Rahmen stellte sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen Antrag. Dieser forderte, die Eintragung der Marke „Big Mac“ durch McDonald’s zu löschen. Das Argument dahinter: Mc Donald’s habe die Marke seit fünf Jahren nicht konequent genutzt.

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Das ändert sich jetzt

Und tatsächlich gab das EUIPO der irischen Fast-Food-Kette 2019 teilweise recht. Jedoch ließ es den Markenschutz für einige Produkte von McDonald’s, darunter Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten, bestehen. Nun hob das Gericht der EU diese Entscheidung jedoch auf. Die Konsequenz: Die Rechte von McDonald’s am Big Mac werden weiter eingeschränkt. McDonald’s darf seinen Kult-Burger aus diesem Grund jetzt nicht mehr unter dem Namen „Big Mac“ vertreiben.

Der Fast-Food-Gigant habe nicht ausreichend belegt, dass die Marke für Produkte aus Geflügel tatsächlich ernsthaft genutzt werde, so ein Richter. Das Unternehmen habe unter anderem keine Angaben zu den genauen Verkaufsmengen gemacht. Damit ändert sich die Speisekarte einer der wohl beliebtesten Fast-Food-Ketten weltweit. Den Kult-Burger mit Geflügel gibt es bei McDonald’s zwar weiterhin, jedoch trägt er nicht mehr den Namen „Big Mac“. Für viele Verbraucher dürfte das zwar gewöhnungsbedürftig sein, doch hoffentlich tut es ihrer Liebe zu dem Produkt keinen Abbruch.