Über 5000 Euro: Für Gartenarbeit bekommt man jetzt Geld zurück

Vater und Tochter mähen Rasen.
Symbolbild © istockphoto/romrodinka

Die Gartenarbeit kommt offenbar nicht nur den Pflanzen zugute. 5.000 Euro – so viel Geld kann man nun zurückbekommen, wenn man alles richtig macht.

An der frischen Luft sein und duftende Blumen pflanzen – vielen bereitet die Arbeit im eigenen kleinen Reich Freude. Die Tätigkeit mit den Händen neben einem oftmals stressigen Job sorgt für einen entspannten Ausgleich in der Freizeit. Umso schöner die Nachricht, dass man jetzt für seine Gartenarbeit eine ganze Menge Geld zurückbekommen kann.

Gartenarbeit zahlt sich aus

Eine der beliebtesten Aktivitäten der Deutschen im Sommer ist ganz klar die Gartenarbeit. Ob den Rasen mähen oder eigenes Obst und Gemüse anbauen – vieles wird getan, um sein eigenes Stückchen Natur herauszuputzen. Anschließend kann man es sich dort so richtig schön gemütlich machen. Immer beliebter wird derzeit auch das Aussähen von Wildpflanzen, worüber sich besonders Bienen und andere Insekten freuen.

Doch fallen neben den unzähligen handwerklichen Anstrengungen oftmals auch noch hohe finanzielle Ausgaben an. Was viele dabei nicht wissen: Die Gartenarbeit lässt sich von der Steuer absetzen. Hobbygärtner können so über 5.000 Euro zurückerhalten.

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Was man dabei beachten sollte

Von der Steuer absetzbar sind grundsätzlich alle Kosten, die für die Gartenarbeit anfallen. Darunter fallen neben den materiellen Ausgaben, beispielsweise für Blumenerde bis hin zu größeren Maschinen, auch die Kosten für Fahrten sowie die Entsorgung von Gartenabfällen.

Zu beachten ist dabei, dass Gartenarbeiten, die von der Steuer abgesetzt werden sollen, ausschließlich auf persönlichem Besitz durchgeführt werden dürfen – in der Regel also im Garten des eigenen Hauses. Sofern man seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, gilt dies mit etwas Glück auch für weitere Immobilien in ganz Europa, wie beispielsweise einen Zweitwohnsitz. Sollten Haus und Garten vermietet werden, kann man lediglich Werbungskosten zurückverlangen. Auch fallen die Gartenarbeiten, die beim Errichten eines Neubaus entstehen, durch das Raster. Wichtig ist bei alldem, dass man sämtliche Rechnungen und Belege über die Ausgaben mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt, damit man diese vom Finanzamt prüfen lassen kann.