Unkraut: Kein Essig und Salz im Garten benutzen – Hohe Bußgelder

Löwenzahn und Unkraut auf dem Gehweg.
Symbolbild © istockphoto/EKH-Pictures

Pünktlich zum Start in den Sommer beginnt auch wieder die Gartensaison. Um gegen Unkraut vorzugehen, benutzen viele Essig und Salz im Garten. Doch hier sollte man besser aufpassen!

Es ist wohl eines der lästigsten Dinge in der Gartenarbeit: das Unkraut zupfen. Jedes Jahr aufs Neue, wenn der Frühling und Sommer beginnt, sind Menschen in ihren heimischen Gärten damit beschäftigt, alles wieder schön zu gestalten. Nicht selten werden dabei Hausmittel wie Essig und Salz im Garten verwendet. Doch hier sollte man besser vorsichtig sein – sonst drohen hohe Bußgelder.

Vorsicht bei diesen Pflanzenschutzmitteln!

Viele Menschen benutzen gerne Pflanzenschutzmittel oder aber Hausmittel wie Essig und Salz im Garten, damit unliebsames Unkraut wie Löwenzahn oder Giersch verschwindet. Immerhin sehen die grünen Pflänzchen zwischen Gehwegsteinen und auf Hofflächen alles andere als gepflegt aus. Was dabei wohl nur wenige wissen: Der Einsatz von Essig und Salz im Garten ist nicht erlaubt.

Ähnlich wie auch Pflanzenschutzmittel gelangen diese Stoffe nämlich bei Regen in das Grundwasser. Ganz besonders der Einsatz von Essig und Salz im Garten auf den Gehwegflächen sollte besser unterlassen werden. Sollten die Stoffe in den Boden gelangen, kann es leicht passieren, dass dieser auf Dauer übersäuert. Zudem tötet das Salz wichtige Mikroorganismen in der Natur ab.

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Hohes Bußgeld droht!

Zwar ist es rechtlich gesehen eine Grauzone, wann und wie derartige Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, allerdings raten Experten allgemein davon ab. Lediglich auf forst- oder landwirtschaftlich genutzten Flächen sei ein derartiger Einsatz zulässig. Sogenannte Nichtkulturflächen sind kein Teil davon. Dazu gehören neben öffentlichen Wegen und Bürgersteigen auch private Gärten.

Sogar auf der Webseite der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft wird darüber informiert, dass der Einsatz von Essig und Salz im Garten verboten sei. Im Allgemeinen heißt es hier, man solle mit „glyphosathaltigen Produkten und anderen chemischen Substanzen wie z. B. Streu- und Kochsalz oder Essig“ vorsichtig sein.

Der unerlaubte Einsatz derartiger Mittel gegen Unkraut kann – so die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft auf ihrer Webseite – mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.