Verboten: Wäsche auf Balkon trocknen – 5.000 Euro Bußgeld drohen

Auf einem Balkon trocknet Wäsche auf einem Wäscheständer.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Unter bestimmten Umständen ist es verboten, die eigene Wäsche auf dem Balkon zu trocknen. Bis zu 5.000 Euro Bußgeld können drohen, wenn man dies dann trotzdem tut.

Wer trotz des Verbots auf die Idee kommt, die eigene Wäsche auf dem Balkon zu trocknen, kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden. Unter bestimmten Umständen darf man das nämlich nicht tun. Wir klären auf.

Eine alltägliche Handlung

Viele werden sich jetzt sicherlich verwundert an den Kopf fassen. Wieso ist das Wäsche-auf-dem-Balkon-Trocknen verboten? Als Mieter macht man dies fast alltäglich, denn man soll die Wäsche ja eigentlich nicht in den eigenen vier Wänden trocknen, denn dies kann Schimmel begünstigen. Die Feuchtigkeit der Wäsche zieht in die Wände ein und kann zur Bildung von Schimmelpilzen führen. Deshalb bietet sich gerade bei hohen Temperaturen und Sonnenschein das Aufhängen der Wäsche auf dem Balkon an. Also machen wir im Prinzip alles richtig, oder?

Was darf der Vermieter verbieten?

Doch es gibt – so erstaunlich das klingt – beim Wäschetrocknen Dinge, die der Vermieter verbieten darf. Dazu zählt zum Beispiel die Art der Wäsche, die man auf dem Wäscheständer aufhängt. Normale Wäsche wie Jeans oder Handtücher dürften kein Problem sein. Anders sieht es jedoch bei Decken und Bettwäsche aus. Denn laut einem Urteil des Amtsgerichts Euskirchen haben die Vermieter das Recht, alles zu verbieten, „was den optischen Eindruck des Hauses beeinträchtigt“. Auch die Art, wie die Wäsche auf dem Balkon zum Trocknen aufgehängt wird, darf der Vermieter bestimmen. So sind alle Vorrichtungen verboten, die an dem Gebäude fest angebracht werden müssen.

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Eine weiteren Aspekt sollten neben Mietern auch Eigentümer berücksichtigen. Auch, wenn es schon etwas kurios klingt: In Deutschland gilt an Sonn- und Feiertagen sowie an den anderen Tagen zwischen 22 und 6 Uhr die gesetzliche Ruhezeit. Zu diesen Zeiten darf man keinen Lärm machen. Wer dies trotzdem tut, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. So weit, so gut. Doch wer beim Wäscheaufhängen Lärm macht, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Obwohl man eigentlich davon ausgehen kann, dass diese Tätigkeit wohl kaum laute Geräusche erzeugt.