Vögel einfach füttern – bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen jetzt

Ein kleines Mädchen steht am Wasser in einem Park und füttert Enten.
Symbolbild © istockphoto/romrodinka

Für das Füttern von Vögeln kann es ein 5.000 Euro hohes Bußgeld geben. Insbesondere das Füttern von Tauben wird ungern gesehen und kann teuer werden.

In der kalten Jahreszeit begeben sich zahlreiche Tierliebhaber nach draußen, um Vögel zu versorgen und sie vor den Widrigkeiten des Winters zu schützen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn nicht alle gefiederten Freunde darf man bedenkenlos füttern. Für das Füttern bestimmter Vögel droht ein 5.000-Euro-Bußgeld. Insbesondere Tauben stehen hier im Mittelpunkt der Diskussion.

500 Millionen Tauben sorgen für Verschmutzung und Krankheiten

Die weltweite Taubenpopulation wird auf etwa 500 Millionen geschätzt. Vor allem in städtischen Gebieten führt dies zu Problemen. Stadttauben sowie verirrte Haus- und Reisetauben vermehren sich rasant und verursachen nicht nur Verschmutzung durch ihren Kot, sondern übertragen auch Krankheiten auf Menschen und Tiere. Aus diesem Grund haben viele Städte Verbote gegen das Füttern dieser Vögel erlassen. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen.

Obwohl es in Deutschland kein allgemeines Fütterungsverbot für Tauben gibt, können Städte und Gemeinden aus guten Gründen das Füttern untersagen. Der Taubenkot schädigt Denkmäler, Gebäude und sogar Autos, während das zusätzliche Füttern durch Menschen dazu führt, dass die Taubenpopulation weiter zunimmt. Das Resultat ist eine steigende Anzahl von Tauben, die sich denselben begrenzten Raum teilen müssen.

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Von 5 bis zu 5.000 Euro Strafe für das Füttern von Tauben

Die örtlichen Behörden reagieren auf solche Vergehen mit hohen Geldstrafen. Im Ordnungswidrigkeitsgesetz sind Sanktionen zwischen 5 und 1.000 Euro festgelegt. Bei wiederholten Verstößen können diese sogar auf bis zu 5.000 Euro erhöht werden. Selbst auf dem eigenen Balkon sind Vogelfreunde nicht immer sicher, da Vermieter das Füttern von Tauben in den Mietverträgen untersagen können.

Aber es gibt auch erfreuliche Entwicklungen. In Städten wie Augsburg und Berlin haben innovative Modelle gezeigt, dass eine nachhaltige Verringerung der Taubenpopulation möglich ist, ohne die Tiere zu verdrängen. Hierbei ist das Stichwort Kontrolle entscheidend. Unüberlegtes Ausstreuen von Futter ist nicht nur gesetzeswidrig. Es behindert auch das Ziel, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mensch und Tier zu erreichen.