Wer digitalen Türspion benutzt kann sich schnell strafbar machen

Rückansicht eines Kuriers klingelt auf der Gegensprechanlage des Kunden, während die Lieferung nach Hause
Symbolbild © istockphoto/Drazen Zigic

Digitale Türspione, die die Leute vor der Tür filmen, sind aus juristischer Sicht alles andere als hilfreich. Nutzende können sich strafbar machen.

Nicht jedem möchte man die Tür aufmachen. Zumindest nicht immer. Wenn die nervige Nachbarin die eh nur quatschen will, vor der Tür steht kann es schon mal hilfreich sein, Bescheid zu wissen, bevor man öffnet.

Klingt praktisch …

Oder wenn der Postmann wieder Pakete von den Nachbarn loswerden will, aber man gerade keine Zeit fürs Annehmen hat, – oder auch einfach keine Lust – dann wünscht man sich einen digitalen Türspion. Die gibt es auch schon in zahlreichen Versionen, und jeder hat bestimmt einen Freund, der sich bereits einen angeschafft hat. Klingt praktisch. Man kann checken was vor der Tür passiert, ohne rauszugehen. Das kann aber strafbar sein.

… ist aber strafbar

Digitale Türspione beziehungsweise Videotürklingeln sind mittlerweile ein weit verbreitetes Phänomen. Leute, die auf Features aus der Welt des „Smart Home“ stehen, haben sie schon lange hängen – und können per Handy ganz einfach den Bereich vor ihrem Haus oder Wohnung überwachen. Das klingt nach einer praktischen Sache, und ein bisschen lustig noch dazu. Leider verstößt das gegen Datenschutzrichtlinien und kann zu schweren Strafen führen.

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Digitale Türspione

Der technologische Fortschritt hört nicht auf und so kommt es, dass digitale Türspione nicht nur von Profis wie Detektiven benutzt werden, sondern auch von Otto Normalverbraucher. Die Geräte sind inzwischen super-leicht zu installieren und verfügen über eine gestochen scharfe Bildauflösung. Das führt dazu, dass nicht nur Leute die unmittelbar vor der Tür stehen, zu erkennen sind. Sogar Leute auf der anderen Straßenseite werden mit diesen hervorragenden Kameras fotorealistisch abgebildet. Und das ist das Problem.

Die Rechtslage ist folgende: Man darf das eigene Haus überwachen. So weit und nicht weiter. Wer in den Garten des Nachbarn filmt, macht sich strafbar. Wer die andere Straßenseite aufnimmt, ist kriminell.

Filmen ist verboten

Zwar sollten die Türspione (wie zum Beispiel „Ring“ von Amazon) erst aufnehmen, nachdem die Klingel betätigt wurde – viele Systeme aktivieren sich allerdings schon über einen Bewegungsmelder.

Hinzukommt: Der Türspion ist nur als Live-Bild erlaubt. Es ist ausdrücklich verboten, die Videos zu speichern. Viele Videotürklingeln tun aber genau dies. Also, wer sich überlegt einen smarten Türspion sich anzuschaffen, der muss sich unbedingt über die geltende Rechtslage informieren. Sonst muss er sich schon bald vor Gericht rechtfertigen.