Ersten Maßnahmen: Pest ausgebrochen in Baden-Württemberg

Person im Schutzanzug.
Symbolbild © istockphoto/Eugeneonline

Eine gefährliche Pest hat jetzt auch den Südwesten erreicht –  deutschlandweit kam es sogar schon zu mehreren tausend Ausbrüchen. Aus diesem Grund wurden zum Schutz Biosicherheitsmaßnahmen erlassen. 

Das Risiko wurde vom Friedrich-Löffler-Institut als sehr hoch eingestuft. Deutschlandweit gibt es schon über 1900 Fälle. In Baden-Württemberg breitet sich seit Anfang des Jahres das Virus ebenfalls aus. Bereits 11 Fälle wurden hier gemeldet.

Zum Schutz wurden nun Biosicherheitsmaßnahmen erlassen. Damit hofft man den Erreger und dessen Verbreitung einzudämmen.

Erreger breitet sich deutschlandweit aus

Das Virus verbreitet sich vor allem unter der Wildvogelpopulation in Deutschland. Geflügelhalter müssen darauf achten, jeglichen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln konsequent zu vermeiden.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass zudem auch kleinere Geflügelhaltungen zu privaten Zwecken beim zuständigen Veterinäramt registriert sein müssen. Dies sei einer der Maßnahmen, um einen deutschlandweiten Schutz vor der Geflügelpest zu erreichen.

Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche

Es wird empfohlen, sich das Informationsblatt „Radar Bulletin“ anzuschauen. Es informiert über die internationale Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen. Vor allem wird dringend empfohlen, Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen auf hohem Niveau zu halten und zu verbessern.

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Verhält sich ein Tier auffällig oder findet man generell tote Tiere, so muss das umgehend beim Veterinäramt gemeldet werden. Die Biosicherheitsmaßnahmen gelten für alle Geflügelhalter, erstmals auch für Tierhalter mit kleineren Gruppen bis zu 1000 Tieren.

Der Preis für den Schutz gegen die Pest

Im Kampf gegen die Geflügelpest sind die Durchführung der Biosicherheitsmaßnahmen unabdingbar. Es kann sogar sein, dass bei einzelnen Betrieben eine labordiagnostische Abklärungsuntersuchung durchgeführt werden muss.

Diese sind für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenlos. Sie dürfen ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen durchgeführt werden.

Schutzregeln gelten sofort

Es gibt momentan keine zeitliche Begrenzung für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen die Tierseuche. Tierhalter müssen diese berücksichtigen, damit die Geflügelpest sich nicht weiter ausbreiten kann in Deutschland.

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat eine Allgemeinverfügung von Biosicherheitsmaßnahmen veröffentlicht, in der sie diese im Detail nachlesen können.