Aus: Karlsruher Urteil stoppt Zuschüsse für Millionen Empfänger

Würfel, auf denen die Buchstaben für Zuschuss stehen, liegen auf Bargeld. Im Hintergrund liegen Geldscheine.
Symbolbild © istockphoto/Leonsbox

Wieder einmal gibt es schlechte Nachrichten für das private Budget, denn das Bundesamt hat zahlreiche Förderungen gestrichen. Genauer gesagt stoppt ein Karlsruher Urteil die Zuschüsse für Millionen Bürger.

Der Bundeshaushalt befindet sich in einer Ausgabensperre, was sich auch negativ auf förderfähige Projekte auswirkt. Was das für Wärmepumpen und Energieberatungen bedeutet, erläutern wir in diesem Artikel.

Aus: Karlsruher Urteil stoppt Zuschüsse für Millionen Empfänger

Nun gibt es ein Urteil aus Karlsruhe, das bestimmten Förderungen einen herben Dämpfer verpasst. Sie stehen damit vorerst sogar vor dem Aus. Für Wärmepumpen und Energieberatungen zum Beispiel wird es fürs Erste keine Zuschüsse mehr vom Bund geben. Insgesamt hat man neun Förderprogramme gestrichen. Finanziert wurden diese Programme ursprünglich aus dem Energie- und Klimafonds. Das Ganze sorgt natürlich für viel Verunsicherung und Unmut in der Bevölkerung.

Förderanträge werden nun abgelehnt

Wer zum Beispiel derzeit einen Förderantrag für eine Wärmepumpe stellt, kann davon ausgehen, dass dieser nicht mehr bewilligt wird. Liegt aber bereits eine Förderzusage vor, wird sich daran auch in Zukunft nichts ändern. Des Weiteren gibt es keine finanzielle Förderung von klimafreundlichen Kältemitteln oder von Bürgerenergiegesellschaften für Windkraftanlagen mehr. Nicht betroffen vom Ausgabenstopp sind die Förderprogramme für Elektroautos. Auch effiziente Gebäude möchte man künftig weiter fördern und bezuschussen. Viele Betroffene trifft diese Entscheidung wie ein Schlag. Wer sich schon mit dem Umbau oder der Modernisierung auf Wärmepumpen auseinandergesetzt hat, muss nun eine noch höhere finanzielle Belastung stemmen.

Lesen Sie auch
Jubel: Beliebtes Karlsruher Schwimmbad verlängert Öffnungszeiten

Nach Zustimmung des Bundestages nun Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Ursprünglich hatte der Bund im Jahr 2021 aufgrund der Coronapandemie einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden zugestimmt und so den Haushalt aufgestockt. Am Ende stellte sich jedoch heraus, dass das Geld gar nicht zur Bekämpfung der Pandemie notwendig war. Deshalb beschloss die Regierung, die frei gewordenen Finanzmittel in den Klima- und Transformationsfonds zu investieren. Dem stimmte der Bundestag nachträglich zu. Nun erklärte das Bundesverfassungsgericht die Umwidmung der Corona-Kredite jedoch für nichtig. Dies führt zum Wegfall wichtiger Fördermittel, was negative Auswirkungen auf die privaten Endverbraucher hat.