Autofahrer kann jubeln: Karlsruher Klima-Kleber über Hand gefahren

Klimaaktivisten werden von der Straße gezogen.
Symbolbild © Twitter/Tino Pfaff

Bei einer der jüngsten Aktionen der „Letzten Generation“ fuhr ein Autofahrer in Karlsruhe einem Klima-Kleber über die Hand. Daraufhin wurde ein Ermittlungsprozess in Gang gesetzt, dessen Ergebnis nun vorliegt.

Keine Frage, wenn einem Autofahrer ein Klima-Kleber über die Hand fährt, ist die Aufregung groß und die Wellen schlagen hoch. So geschehen im Juli bei einer Aktion der „Letzten Generation“. Dutzende von Zeugen beobachteten den Vorfall vor dem Ettlinger Tor.

Karlsruher Klima-Kleber über Hand gefahren

Das Opfer war eine junge Frau, die sich an der Hand verletzte. Sie ließ sich aber nicht von ihrem Protest abbringen und blieb auf der Straße sitzen. Später gelang es der Polizei, ihre Hände mit Öl und Spachtel wieder freizumachen. Als Folge des Vorfalls, bei dem ein Autofahrer einer Klima-Kleberin über die Hand fuhr, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Dieses wurde soeben abgeschlossen. Es wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Für ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gibt es nach Angaben der Behörde keine konkreten Anhaltspunkte. Deshalb wurden die Ermittlungen eingestellt.

Lesen Sie auch
"Menge Geld sparen": Hier tankt man in Karlsruhe am günstigsten

Ermittlungen gegen Autofahrer eingestellt

Die Staatsanwaltschaft attestierte dem Täter leichte Fahrlässigkeit. So sei die Durchfahrtsstelle an der Demonstration besonders eng und schmal gewesen. Außerdem habe der Angeklagte gewusst, dass sich Personen auf der Fahrbahn befanden. Vor ihm seien aber bereits andere Fahrzeuge problemlos vorbeigekommen. Deshalb habe der Autofahrer auch einen Versuch unternommen. Betrachte man nun die Gesamtumstände an diesem Tag, so bestehe für die Behörden kein Grund zu einer weiteren Strafverfolgung. Man konnte dem Autofahrer keine Absicht nachweisen, als er der Klima-Kleberin über die Hand fuhr.

Insofern hat der Autofahrer wohl Glück gehabt, auch wenn die geschädigte Frau einen Strafantrag gestellt hat. Allerdings hat sie dies nur per E-Mail getan. Nach heutiger Rechtslage ist der Antrag per E-Mail so nicht wirksam. Ein Grund mehr, warum das Ermittlungsverfahren schließlich eingestellt wurde. Nun bleibt zu hoffen, dass sich so ein Vorfall nicht noch einmal wiederholt.