Falsches Schild an Türe: Karlsruher Friseur soll Mega-Strafe zahlen

Eine Friseurin föhnt die Haare einer Kundin und frisiert sie mit einer Rundbürste, dabei schaut sie fröhlich
Symbolbild © istockphoto/ Sergey Pakulin

Der Schock sitzt tief. Ein Karlsruher Friseur soll eine Mega-Strafe zahlen, weil er ein falsches Schild an der Eingangstür hatte. Seine Kunden sind ebenso fassungslos, denn die Gebühr übersteigt die 1.000-Euro-Marke.

Eigentlich geht es in dieser Angelegenheit nur um ein neues Werbeschild. Jetzt soll ein Karlsruhe Friseur eine Mega-Strafe zahlen. Einen schlimmen Verdacht hat er gegen die Stadt. Hier scheint dringender Handlungsbedarf zu bestehen.

Karlsruher Friseur soll Mega-Strafe zahlen

Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein neues Geschäft zu eröffnen, sieht sich zunächst mit den üblichen bürokratischen Hürden konfrontiert. In Karlsruhe scheinen sie besonders hoch zu sein. Ein Beispiel dafür ist der Friseurmeister Fabio Marrelli. Im November vergangenen Jahres eröffnete er seinen Salon unter dem Namen „Atelier Marrelli“. Zu finden ist der Friseur in der Kaiserpassage.

Um auf sein neues Geschäft aufmerksam zu machen und neue Kunden zu gewinnen, wollte er auf Leuchtreklame setzen. Also brachte er eine Leuchtreklame an seinem Geschäft an und stellte einen entsprechenden Antrag beim Bauordnungsamt. Doch als er dann Post bekam, stockte ihm der Atem.

1.300 Euro Gebühren für ein neues Werbeschild

Ihm wurde mitgeteilt, dass das neue Schild 50 cm zu groß sei. Und das alles kam erst drei Monate nach der Eröffnung seines Geschäftes per Post. Danach musste er mehrmals telefonieren und zahlreiche E-Mails schreiben. Genehmigt wurde ein Schild mit einer Gesamtfläche von einem Quadratmeter, das nun vor seinem Salon hängt. Alles in allem war es mehr bürokratische Arbeit, nahm aber ein gutes Ende – scheinbar. Denn jetzt hat das Bauordnungsamt dem Friseur einen Gebührenbescheid geschickt. In diesem soll er 1.296 Euro Gebühren zahlen – nicht nur in seinen Augen eine absolute Frechheit.

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Anwalt eingeschaltet – Gemeinde im Recht

Erst musste er fast ein Vierteljahr warten, bis das Bauordnungsamt überhaupt eine Stellungnahme abgegeben hat und dann diese horrenden Gebühren. Das wollte sich der Unternehmer nicht gefallen lassen und schaltete einen Anwalt ein. Dieser ist der Meinung, dass die bauliche Veränderung in Verbindung mit dem neuen Schild überhaupt nicht gebührenrelevant ist. Statt der knapp 1.300 Euro sind es dann nur noch 324 Euro. Es sieht alles danach aus, als habe man über den gesamten Verlauf alle Werbeflächen in die Gebührenberechnung einbezogen. Auch der Anwalt vermutet, dass die Stadt eher gegen als mit den Jungunternehmern arbeiten würde.