Freibadsaison: Schwimmbad bei Karlsruhe führt neues Verbot ein

Badegäste amüsieren sich in einem Freibad bei schönem Wetter
Symbolbild © istockphoto/VZFotograf

Mit der kommenden Freibadsaison führt ein Schwimmbad bei Karlsruhe ein neues Verbot ein. Alle Besucher müssen sich ab sofort daran halten. Andernfalls droht Hausverbot. Die neuen Regeln dienen der Sicherheit aller Besucher.

Ein Schwimmbad bei Karlsruhe führt zur kommenden Saison neue Verbote ein. Die Besucher müssen sich schon jetzt darauf einstellen. Das steckt dahinter.

Schwimmbad bei Karlsruhe führt neues Verbot ein

Das Freibad Karlsbad öffnet am 11. Mai. Das Saisonende ist je nach Wetterlage für den 8. September geplant. Der Eintrittspreis für Erwachsene beträgt 4,30 Euro. Der ermäßigte Eintrittspreis beträgt 2,20 Euro. Diese Preisstruktur kann man beibehalten. Es besteht die Möglichkeit, eine Saisonkarte zu erwerben. Damit könnt ihr nicht nur das Freibad Karlsbad, sondern auch die Bäder in Remchingen und Waldbronn besuchen.

Verbote auf dem Gelände des Freibads bei Karlsruhe

Allerdings besteht im Freibad Karlsbad ebenso Personalmangel. Eine ausgeschriebene Stelle ist immer noch unbesetzt. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat zusammengesetzt und an der Badeordnung gefeilt. Man will den Betrieb so sicher wie möglich machen und wird deshalb einige neue Verbote einführen. Ab sofort dürfen keine alkoholischen Getränke mehr in das Freibad bei Karlsruhe mitgebracht werden.

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Auch Wasserpfeifen und Shishas dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden. In bestimmten Bereichen wird zudem eine Videoüberwachung eingesetzt. Das Fotografieren anderer Besucher und Badegäste auf dem Gelände ist strengstens untersagt. Sollte das Personal ein entsprechendes Verhalten feststellen, wird dies sofort geahndet.

Mehr Sicherheit für alle Badegäste

Nicht nur im Außenbereich, sondern auch in der Badehalle gibt es in dem Freibad bei Karlsruhe ein neues Verbot. Danach dürfen Babys und Kleinkinder nur noch mit speziellen Badewindeln ins Wasser. Dies dient der Hygiene. Beim Sprung vom Beckenrand dürfen die Badegäste keine Maske oder Taucherbrille tragen. In der vergangenen Freibadsaison gab es einige Vorfälle, bei denen diese Brillen beim Sprung vom Beckenrand zersplitterten und zu Verletzungen führten. Schlimmere Folgen sollen verhindert werden. Die Verbote dienen also in erster Linie der Sicherheit der Badegäste.