In Karlsruhe wird das erste Windrad abgeschaltet

Auf einem weiten Feld stehen einige Windräder vorm blauen Himmel.
Symbolbild © istockphoto/elxeneize

In Karlsruhe wird nun das erste Windrad abgeschaltet. Tun die Betreiber dies nicht, kann sie das teuer zu stehen kommen. Wie es dazu kommen konnte, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Sehr zum Leidwesen der Betreiber wird in Karlsruhe nun das erste Windrad abgeschaltet. Wenn sie dies nämlich nicht tun, könnte es für sie teuer werden.

Windrad muss abgeschaltet werden

Es scheint fast schon wie ein schlechter Witz: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) will die Bundesregierung erneuerbare Energien schneller planen und genehmigen. Das zumindest bewirbt die Regierung auf ihrer Internetseite. Doch aufgrund ebenjener Vorgaben aus dem EEG müssen die Betreiber eines Windrades dieses nun abschalten. Tun sie dies nicht und nutzen es weiterhin zur Stromversorgung, droht ihnen eine saftige Strafzahlung. Und das, obwohl das Rad einwandfrei funktioniert.

Seit 1997 in Betrieb

Thomas Müllerschön erinnert sich noch genau, denn er kämpfte schon vor Jahrzehnten für einen Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Idee sei ihm 1990 nach dem Orkan Wiebke gekommen. Er hatte damals das Hofgut Maxau gepachtet und wollte im Feld ein eigenes Windrad betreiben. Dazu hatte er drei Anträge gestellt, die allesamt abgelehnt wurden. Mit dem vierten Antrag schaffte er es endlich: Sein Windrad nahm am 5. April den Betrieb auf.

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Windrad muss abgeschaltet werden

Doch nun müssen Herr Müllerschön und seine Frau den Rotor des Rades fixieren, denn sie müssen es aktiv stoppen. Doch wie konnte es dazu kommen? Mit dem Windrad versorgten die Müllerschöns 2023 mit 80.000 Kilowattstunden Strom die Bewohner. Die Stadtwerke und deren Netzservice hatten diese bislang abgenommen. Der Haken liegt mal wieder in der Bürokratie: Laut dem EEG lief die Förderung der erzeugten Strommenge nun nämlich ab. Jetzt müssen sich die Müllerschöns selbst um die Vermarktung ihres Stroms kümmern. Doch ohne diese sogenannte „Direktvermarktung“ darf die Einspeisung des Stroms ins Netz nicht erfolgen. Dies ist verboten. Einen Antrag auf Befreiung lehnte die Aufsichtsbehörde ab. Handelt das Ehepaar dem zuwider, müssen sie mit einer Strafzahlung in Höhe von 1.100 Euro pro Monat rechnen. Nun müssen die Müllerschöns das Windrad abbauen lassen. Dies ist aus Naturschutzgründen erst Ende des Jahres möglich. Ansonsten hätten sie für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben 30.000 bis 40.000 Euro investieren müssen. Dies hätte sich bei so einem alten Windrad nicht gelohnt.