Schwarzfahrer sollen in Karlsruhe nicht mehr bestraft werden

Vor dem Karlsruher Hauptbahnhof
Symbolbild Foto: Thomas Riedel

Die Diskussion geht weiter. Schwarzfahrer sollen in Karlsruhe nicht mehr bestraft werden. Im Kern geht es um das von vielen als überzogen empfundene Strafmaß für Schwarzfahrer. Es gibt bereits eine Mehrheit.

In einem Punkt sind nun wohl drastische Einschnitte im Strafgesetzbuch geplant. Denn Schwarzfahrer sollen in Karlsruhe in Zukunft nicht mehr bestraft werden. Dazu gibt es zwei Lager und eine Diskussion, die immer hitziger wird. Dabei weiß eigentlich jeder, dass man die öffentlichen Verkehrsmittel in Karlsruhe nur mit einem gültigen Fahrschein benutzen darf. Wer ohne Ticket erwischt wird, muss aktuell noch eine Strafe zahlen.

Schwarzfahrer sollen in Karlsruhe nicht mehr bestraft werden

Kann man diese Strafe in der Fächerstadt auf Dauer nicht bezahlen, drohen weitaus schlimmere Sanktionen. Und genau diesen Bereich will man entkriminalisieren. Nicht mehr und nicht weniger wird derzeit im Karlsruher Gemeinderat diskutiert. Es soll nicht mehr möglich sein, wegen Schwarzfahrens hinter Gitter zu kommen, heißt es von offizieller Seite. Allerdings sei an dieser Stelle angemerkt, dass dies sowieso nur in den seltensten Fällen passiert. Trotzdem könne es laut offizieller Meinung nicht sein, dass Schwarzfahren zum Teil strenger verfolgt würde als andere, weitaus ernstzunehmendere Straftaten.

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Kompromiss finden, der allen gerecht wird

Was steht nun als Nächstes an? Ganz einfach: Das Bundesjustizministerium muss entscheiden, ob das Schwarzfahren zukünftig zu einer Ordnungswidrigkeit heruntergestuft wird. Noch in diesem Jahr soll dazu ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Bisher hat sich bereits eine Mehrheit aus SPD, Linken und Grünen dafür ausgesprochen, das Schwarzfahren in Zukunft nicht mehr mit einer Gefängnisstrafe zu ahnden. Rein rechtlich würde es aber eine Straftat bleiben.

Das sehen auch die Karlsruher Verkehrsbetriebe und die Stadtverwaltung so. Sie wollen an ihrer alten Praxis festhalten. Im Rahmen der Ordnungswidrigkeit könnte man den Schwarzfahrer weiterhin zur Kasse bitten und ein Bußgeld verhängen. Langfristig scheint hier ein Kompromiss gefunden worden zu sein, der beiden Seiten gerecht wird.