Sogar Gefängnis droht: Harte Strafen für Schwarzfahrer in Karlsruhe

Der Karlsruher Hauptbahnhof ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt, der eine Vielzahl von Verbindungen zu regionalen und nationalen Zielen bietet. Mit regelmäßigen Direktverbindungen zu Städten wie Stuttgart, Frankfurt und München, ermöglicht der Hauptbahnhof Karlsruhe eine schnelle und bequeme Reise durch Deutschland.
Karlsruhe HBF © istockphoto/Anne Czichos

Für Schwarzfahrer in Karlsruhe drohen nun harte Strafen. In einigen Fällen sind sogar eine Gefängnisstrafe und Sozialstunden möglich. Im beschleunigten Verfahren erfolgt die Verurteilung innerhalb weniger Tage.

Schwarzfahren ist längst kein Kavaliersdelikt mehr. Wer in Karlsruhe schwarzfährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, in manchen Fällen sogar mit Gefängnis. Wer ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, sollte also über genügend finanzielle Mittel verfügen, um dieser Strafe zu entgehen. In einem Fall war das nicht der Fall.

Harte Strafen für Schwarzfahrer in Karlsruhe

Viele nehmen das Schwarzfahren in der Innenstadt immer noch auf die leichte Schulter. Dabei kann es nicht nur teuer werden, wenn man erwischt wird, sondern auch eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen. Einen Täter traf es besonders schlimm: Das Amtsgericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängnis, und das auch noch im Schnellverfahren. Er hatte sich nicht nur des Schwarzfahrens schuldig gemacht, sondern noch ein weiteres Delikt begangen.

Härteres Vergehen wurde im schnellen Verfahren bestraft

Nach Angaben der Beamten soll der Schwarzfahrer die Polizisten auch noch geschlagen haben. Deshalb habe man sich entschlossen, den Täter noch am selben Tag zu bestrafen. Das ist ein ungewöhnliches Vorgehen, oft dauert es in Deutschland Monate, bis es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Anders in diesem Fall: Das Amtsgericht Karlsruhe handelte schnell und verurteilte den Schwarzfahrer nicht nur zu 60 Sozialstunden, sondern auch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

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Tätlicher Angriff gegenüber den Beamten

Im konkreten Fall handelt es sich um einen 40-jährigen Mann. Er soll am vergangenen Donnerstag ohne Fahrschein in einem ICE angetroffen worden sein. Daraufhin habe er sich nicht nur gegenüber den Kontrolleuren, sondern auch gegenüber den hinzugerufenen Bundespolizisten unkooperativ verhalten. Ihnen sei nichts anderes übrig geblieben, als den Täter mit Handfesseln am Boden zu fixieren. Doch der lässt sich das nicht gefallen und wird handgreiflich, heißt es im Polizeiprotokoll. Es handelt sich hierbei wohl um einen Mann „ohne festen Wohnsitz“, weshalb man sich für ein „beschleunigtes Verfahren“ entschieden hat. Die Beweislage war in diesem Fall klar und der Sachverhalt entsprechend einfach, sodass dieses Verfahren schnell durchgeführt werden konnte.