80 Euro Bußgeld drohen: Klimaanlage einfach im Auto benutzen

Ein Mann stellt mit seiner Hand die Temperatur der Klimaanlage im Auto ein. Er dreht dazu an der Einstellung am Cockpit.
Symbolbild © imago/CHROMORANGE

Die deutsche Straßenverkehrsordnung ist für manche zum Teil nicht ganz verständlich. Doch mit Sicherheit hat jede Regelung gute Gründe. Autofahrer sollten wissen, dass ihnen ein Bußgeld drohen kann, wenn sie etwa die Klimaanlage im Auto falsch benutzen. Denn auch hierfür gibt es gesetzliche Vorschriften.

Man möchte doch meinen, dass man sein Auto kühlen und heizen darf, wie man möchte. Tatsächlich kann es jedoch zu einem Bußgeld kommen, wenn man die Klimaanlage im Auto falsch benutzt.

Gesetzliche Regelungen und Bußgelder

Die Klimaanlage im Auto ist für viele Fahrer unverzichtbar, besonders bei heißen Temperaturen. Doch es gibt gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen, um Strafen zu vermeiden. Wer nämlich kein Bußgeld kassieren möchte, der sollte wissen, was bei der Bedienung der Klimaanlage im Auto erlaubt und was verboten ist.

Zuständig für die Regelung sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland. Hier ist klar geregelt, wann es verboten ist, die Klimaanlage einzuschalten. Dazu genügt ein Blick auf den Paragraphen 30. Denn er bringt Klarheit darüber, welche Handlungen in diesem Fall ein Bußgeld nach sich ziehen und welche nicht.

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Achtung: Bußgeldgefahr

Gemäß Paragraph 30 der StVO ist es demnach verboten, den Motor unnötig laufen zu lassen und dadurch vermeidbare Abgasbelästigungen zu verursachen. Dies schließt das Einschalten der Klimaanlage bei stehendem Fahrzeug ein. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 80 Euro. Das kann eine saftige Strafe sein, wenn man nur mal eben den Innenraum seinen Fahrzeugs herunterkühlen wollte.

Doch es gibt auch einen Haken dabei: Die Polizei muss nachweisen können, dass der Fahrer über einen längeren Zeitraum mit eingeschaltetem Motor und laufender Klimaanlage geparkt hat, um ein Bußgeld zu verhängen. Dies erfolgt in der Regel durch eine direkte Beobachtung der Situation durch Polizeibeamte.

In Italien sind die Bußgelder für eine unsachgemäße Nutzung der Klimaanlage im Auto deutlich höher. Hier kostet das Laufenlassen des Motors zur Nutzung der Klimaanlage zwischen 223 Euro und 444 Euro Bußgeld. Bereits seit 2007 sieht die italienische Straßenverkehrsordnung hohe Strafen für diese Verstöße vor. Im April 2022 wurden die Bußgelder sogar noch weiter erhöht.