Tiere einfach im Garten füttern: Bis zu 25.000 Euro Bußgeld drohen

Eine Männerhand hält im Winter eine Hand voll Samen, wahrscheinlich um Tiere beim Überwintern zu helfen. Im Hintergrund sieht man einen Schnee bedeckten Boden.
Symbolbild © istockphoto/Lemanieh

Insbesondere wilde Tiere, können einen hübschen Anblick im Garten bieten, doch sie können auch ein Bußgeld mit sich bringen. Nämlich dann, wenn Tierfreunde sich nicht zurückhalten können und sie füttern. Denn das ist strengstens verboten.

Manche Tiere verirren sich in den Garten, doch wer sie füttert, dem drohen 25.000 Euro Bußgeld. Das ist ein stolzer Preis, den Tierfreunde bezahlen.

Achtung: Niemals füttern!

Auch wenn es für Tierfreunde unverständlich klingt: Verbote zur Tierfütterung von bestimmten Wildtieren haben einen wichtigen Hintergrund. Derzeit kann es vorkommen, dass sich pelzige Tiere in den Garten verirren, doch wer sie füttert, dem droht ein ordentliches Bußgeld. Mit einer Strafzahlung von bis zu 25.000 Euro müssen Bürger rechnen, die sich nicht an das Verbot halten.

Tatsächlich raten Experten sogar dazu, von diesem speziellen Wildtier nicht nur die Finger zu lassen, sondern es auch nicht zu stören. Es sollte weder mit Futter angelockt werden, noch sollte man es berühren oder gar streicheln. Vögel zu füttern, ist für viele Gartenbesitzer völlig normal. In der Regel kommen auch Eichhörnchen dazu, da sie sich von dem Vogelfutter angezogen fühlen.

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Allerdings kommt es in der letzten Zeit auch immer wieder zur Verköstigung für ein weiteres Wildtier. Es scheint sich in Deutschland rasch auszubreiten und so zeigt sich ab und an ein Waschbär im Gärten. Es ist laut Landesjagdgesetz sogar verboten, Waschbären zu füttern.

Bestimmtes Gesetz regelt Wildtierfütterung

Im Landesjagdgesetz ist festgelegt, welche Tiere im jeweiligen Bundesland vom Fütterungsverbot betroffen sind. Wer gegen dieses Gesetz verstößt und die Tiere im Garten füttert, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Der Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit gewertet und entsprechend geahndet werden.

In Berlin und Nordrhein-Westfalen verlangen die Behörden für das Vergehen „nur“ 5.000 Euro Bußgeld, während in Hessen, Niedersachsen und Thüringen das Füttern von Waschbären mit bis zu 25.000 Euro Strafgeld geahndet werden. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland erklärt, dass die Fütterung der Wildtiere diese zahm mache und sie so ihre natürliche Angst vor dem Menschen verlieren. Dies kann auch zu Übergriffen und Schäden, verursacht durch die eigentlich wilden Tiere, führen, so warnen die Experten.