Ab April: Neuer Zuschuss – Fahrkosten für Verkehrsmittel wird gezahlt

Viele Menschen vor einer Anzeigetafel in einem Hauptbahnhof. Durch das 29-Euro-Ticket wird noch mehr Ansturm erwartet.
Symbolbild © imago/SOPA Images

Ab April können die Bürger in Deutschland mit einem neuen Zuschuss rechnen, welcher die Fahrkosten von Auszubildenden ausgleichen soll. Diese finanzielle Unterstützung soll die Ausbildung erleichtern.

Im nächsten Monat stehen in Deutschland nicht nur Gesetzesänderungen an, welche die Gemüter erregen werden. Neben dem viel diskutierten Cannabis-Gesetz wird auch eine wichtige Neuerung wirksam: der Zuschuss zur Mobilität für Auszubildende. Ab dem 1. April 2024 wird die Bundesagentur für Arbeit mit einem Zuschuss die Fahrkosten zur Ausbildungsstätte decken.

Deutsche Regierung bietet Auszubildenden neuen Zuschuss

Diese Maßnahme ist Teil eines breit angelegten Plans, um die Bildungsmöglichkeiten zu verbessern. Sie zielt darauf ab, jungen Menschen den Einstieg in eine vollwertige Ausbildung zu erleichtern. Insbesondere soll der Bewegungszuschuss jene unterstützen, die außerhalb ihres gewohnten Pendelbereichs eine Ausbildung beginnen und daher umziehen müssen.

Die Beantragung des Zuschusses ist einfach, sowohl online als auch persönlich beim Arbeitsamt möglich. Es gibt jedoch klare Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um den Zuschuss zu erhalten. Zum Beispiel muss die Ausbildungsstätte für den Auszubildenden nicht in angemessener Pendelzeit vom aktuellen Wohnort erreichbar sein, was einen Wohnortwechsel erforderlich macht. Gemäß § 63 des Sozialgesetzbuches (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung, werden die Kosten für Heimfahrten in Höhe des Betrags erstattet, der für die Nutzung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse anfällt. Diese Regelung wird im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWbG) eingeführt.

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Neue Vorschriften sorgen für mehr Unterstützung

Insgesamt sollen diese neuen Maßnahmen sicherstellen, dass jeder junge Mensch ohne abgeschlossene Berufsausbildung die Möglichkeit erhält, an einer qualifizierenden Ausbildung teilzunehmen. Die Ausbildungsversicherung beinhaltet verschiedene Aspekte wie Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Anpassungen im Bereich der Einstiegsqualifizierung. Zusätzlich wird ab August 2024 ein rechtlicher Anspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung eingeführt, insbesondere für Regionen mit einem deutlichen Mangel an Ausbildungsplätzen. Diese neuen Vorschriften versprechen eine bedeutende Verbesserung der Mobilitätsunterstützung für Auszubildende und bedeuten einen entscheidenden Schritt in Richtung Chancengleichheit und Zugänglichkeit zur Bildung.