Regeln gehören im Straßenverkehr einfach mit dazu. Für Millionen von Autofahrern gilt jetzt eine neue Regelung. Wer sie missachtet, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Ab sofort gilt für Millionen von Autofahrern eine neue Regelung. Sie betrifft zum Beispiel das Fahren in Einbahnstraßen. Dieses Verhalten ist nun verboten.
Bundesgerichtshof urteilt: Neue Regelung für Millionen Autofahrer
Jetzt gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das für Millionen Autofahrer eine neue Regelung in Kraft setzt. Dabei geht es um das Fahren in Einbahnstraßen. Demnach ist das Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße strikt verboten. Man darf nur rückwärts fahren, wenn man rückwärts einparken will oder rückwärts vom eigenen Grundstück ausfährt. Dies sind die beiden einzigen Ausnahmen. Wer dennoch rückwärts fährt und dadurch einen Schaden verursacht, muss dafür zukünftig wohl tief in die Tasche greifen. Außerdem macht man sich durch solch ein gefährliches Fahrverhalten strafbar.
In einem konkreten Beispiel fuhr eine Autofahrerin rückwärts in einer Einbahnstraße. Sie wollte einem ausparkenden Fahrzeug Platz machen. Beim Rückwärtsfahren kollidierte sie mit einem anderen Fahrzeug. Wahrscheinlich wollte sie selbst die Parklücke nutzen. Der Bundesgerichtshof musste nun klären, wer schuld war. Der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs reichte Klage ein und daraus ergab sich ein langes Hin und Her. Inzwischen hat das Landgericht das Urteil aufgehoben. Grund dafür sind zahlreiche vorliegende Rechtsfehler. Somit muss dieser Fall erneut vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden. Eine schnelle Einigung scheint nicht in Sicht.
Richtiges Fahren in Einbahnstraßen
Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes lautet, dass das Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße verboten ist. Es gibt nur die oben genannten Ausnahmen. Wie die neue Regelung in Zukunft ausgelegt wird, bleibt abzuwarten. Die neue Verhandlung wird hier Licht ins Dunkle bringen. Das Urteil wird damit weitreichende Folgen für alle Verkehrsteilnehmer und das Verhalten in Einbahnstraßen haben. Sicherheitshalber sollte man in Einbahnstraßen aber auch jetzt schon lieber nicht rückwärts fahren. Im Zweifelsfall sollte man lieber neuen Anlauf nehmen und eine Runde mehr fahren.