Diese neue Regel auf allen deutschen Autobahnen würde vor allem Viel- und Fernfahrer betreffen. Um welches Gesetz es sich dabei genau handelt, erfährt man hier.
Mit ihren vielen Strecken ohne Tempolimit sind die deutschen Autobahnen nicht gerade dafür bekannt, dass sie besonders streng kontrolliert werden. Nicht einmal Vignetten gibt es hierzulande. Trotzdem könnte schon bald eine neue Regel auf allen Autobahnen gelten. Was wird sich dann ändern? Ein Nachbarland hat es bereits vorgemacht – viele wollen nachziehen. Im Wesentlichen zeigen sich jetzt Fernfahrer besorgt. Aber auch Normalfahrer sollten aufhorchen.
Neue Regel auf allen Autobahnen
In Anbetracht der neuen Regel auf allen deutschen Autobahnen könnte man sich auch überlegen, auf die Schiene umzusteigen. Allerdings führt nun auch die Deutsche Bahn eine neue Pflicht für alle ihre Fahrgäste ein. Hinzukommt, dass manche Leute schlichtweg auf ihr Auto angewiesen sind. Vor allem, wenn es um den Transport von sperrigen Gütern geht, ist die Fahrt auf der Autobahn unerlässlich. Dabei muss man jetzt aber ein nahendes Gesetz beachten.
Die neue Regel auf den Autobahnen betrifft nicht das Fahren oder die Fahrbahn selbst, sondern die Autos im Ruhezustand: nämlich für die Zeit des Parkens. Und zwar geht es dabei um die maximale Dauer, während derer man seinen Wagen auf einer Raststätte parken kann. Denn bis jetzt gab es hierfür kein Limit. Allerdings hat Dänemark dies inzwischen geändert. Höchstens 25 Stunden darf man an dortigen Rastplätzen noch stehen. Deutschland und viele andere europäische Länder wollen jetzt nachziehen.
Fernfahrer betroffen
Zunächst sah es danach aus, dass der Europäische Gerichtshof sich gegen eine Höchstparkdauer, wie Dänemark sie verlangte, aussprechen würde. Durch das Limit wird nämlich der freie Warenverkehr durch ausländische Lkws deutlich eingeschränkt. Nun hat der EuGH allerdings ein anderes Urteil gesprochen. Jedoch entscheiden die jeweiligen Länder selbst, ob sie diese neue Autobahn-Regel einführen. Allerdings müssen ausreichend Alternativen zur Verfügung gestellt werden, sobald für die Lkws die zeitliche Beschränkung zur Nutzung der Raststätten gilt. Dies bedeutet, dass genügend private Parkplätze als Ausweichmöglichkeit bereitstehen müssen, damit die Fahrer dort parken und sich ausruhen können. Ob das in Deutschland letztendlich der Fall sein wird, wird sich aber noch zeigen.