Beim Wenden: Autofahrer muss 345 Euro Bußgeld zahlen

Ein Auto fährt auf einer Straße mit Herbstlaub.
Symbolbild © istockphoto/intst

Ein Schock für einen Autofahrer: 345 Euro Bußgeld wurden für ihn wegen falschen Wendens fällig. Das sind die Hintergründe hinter dem Verkehrsgesetz.

Wer sich nicht an die Verkehrsgesetze hält, der weiß, dass es schnell teuer werden kann. Ein Bußgeld von 345 Euro ist jedoch besonders heftig. Genau das kann jedoch passieren, wenn Autofahrer folgendes Verkehrsgesetz nicht kennen.

Autofahren im Urlaub wird teuer

Wer seinen Urlaub im nahen Ausland plant, will dorthin oft mit seinem eigenen Auto fahren. Nicht nur, dass man mehr Gepäck mitnehmen kann, man ist auch im Urlaubsland selbst viel unabhängiger und mobiler. Weniger schön ist es jedoch, wenn man dabei die Verkehrsgesetze in dem betreffenden Land missachtet. Denn egal, ob unwissend oder nicht – ein Verstoß gegen die geltenden Verkehrsregeln kann ziemlich teuer werden. Im Fall eines Urlaubers, der Kitzbühel als Reiseziel wählte, könnte das nun 345 Euro Bußgeld kosten.

Alles andere als erholsam

Nachdem der Urlauber erholt aus Österreich in seine Heimat in Baden-Württemberg zurückgekehrt war, erwartete ihn eine böse Überraschung im heimischen Briefkasten: Post von einem Anwalt, mit dem Appell, 345 Euro Bußgeld zu zahlen. Der Grund: das angeblich falsche Wenden mit seinem Auto während seines Aufenthalts in Kitzbühel.

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Der Urlauber sei demnach mit seinem Auto in die Kirchgasse in Kitzbühel gefahren, ohne dabei zu bemerken, dass es sich bei dieser um eine Sackgasse handelt. Als er am Ende der Straße ankam, wollte er wenden, allerdings war das nur möglich, indem er mit seinem Auto kurz in eine Einfahrt fuhr. Jedoch stand genau hier ein Schild mit folgender Aufschrift: „Hier nicht wenden.“

Drohschreiben vom Anwalt

Das Anwaltsschreiben mit der Aufforderung, ein Bußgeld in Höhe von 345 Euro zu zahlen, beruft sich auf genau jenes Schild. Das Wenden des Wagens wurde hier als unbefugtes Befahren des betreffenden Grundstücks eingeschätzt. Dem Brief waren außerdem Fotos beigelegt, die das Auto des Urlaubers beim Wenden zeigen. Sollte das Bußgeld nicht gezahlt werden, so das Anwaltsschreiben, würde das noch mehr Kosten nach sich ziehen.

In den Medien sprach der Bürgermeister von Kitzbühel in diesem konkreten Fall von einem „extrem unanständigen“ Vorgehen. Offenbar sei es auf dem besagten Grundstück schon mehrfach zu ähnlichen Vorfällen gekommen. Die Stadt habe daraufhin bereits vorgeschlagen, das Problem durch das Anbringen von Pollern an der Grenze zu dem Grundstück zu lösen. Dies habe der Grundstücksbesitzer jedoch abgelehnt.