Bußgeldwelle: Neue Parkplatzregeln kommen für Autofahrer in Städten

Ein grauer Parkautomat mit Münzeinwurfloch und Informationstafel steht an einer befahrenen Straße, die gerade ein gelb-schwarz lackierten Linienbus passiert, den man im Hintergrund sieht.
Symbolbild © istockphoto/Sheviakova kateryna

Parkplatzregeln sind nervig, doch müssen sich Autofahrer in allen Städten daran halten. Für Verstöße wird man teils mit hohen Bußgeldern geahndet. Nun kommen neue Vorschriften, welche die Sache noch verkomplizieren.

Die Parkplatzsuche in der Innenstadt kann zur Nerven- und manchmal sogar zur Zerreißprobe werden. Selbst wenn man endlich einen Platz gefunden hat, droht Ärger, wenn das Auto falsch geparkt ist. Dies kennt wohl jeder PKW-Besitzer und Pendler. Parkplatzregeln für Autofahrer in Städten sollten aber auch beachten und gekannt werden, um Strafen und Frust zu entgehen.

Die verkannte Regel beim Parken

Für viele Autofahrer ist das Parken eine alltägliche Handlung, die oft ohne großes Nachdenken erfolgt. Nach mehreren Jahren und der Fahrprüfung ist man darin auch mehr oder weniger erfahren. Doch die Straßenverkehrsordnung birgt einige Feinheiten, die vielen unbekannt sind. Paragraf 12 besagt beispielsweise, dass das Parken nur in Fahrtrichtung erlaubt ist. Steht das Auto entgegen der Fahrtrichtung, kann dies ein Bußgeld von 15 Euro nach sich ziehen, selbst wenn das Parken dort grundsätzlich erlaubt ist.

Der Grund für diese Regelung liegt in der Vermeidung von gefährlichen Verkehrssituationen. Etwas, was man natürlich versteht, auch wenn es manchmal lästig erscheint. Durch das einheitliche Parken in Fahrtrichtung sollen riskante Ein- und Ausparkmanöver sowie gefährliche Wendemanöver verhindert werden. Auch, wenn dies auf den ersten Blick unwichtig erscheinen mag, dient diese Regelung letztlich der Sicherheit im Straßenverkehr.

Lesen Sie auch
Schwere Krise: Massiver Einsturz bei Elektroautohersteller Tesla

Ausnahmen und Spezialfälle bestätigen die Regel

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere in Einbahnstraßen und auf engen Straßen. Das deutsche Straßen- und Verkehrsrecht ist leider doch noch etwas unübersichtlich und verschachtelt. In Einbahnstraßen ist das Parken auf beiden Seiten erlaubt, jedoch muss das Fahrzeug auch hier in Fahrtrichtung geparkt werden. Eine weitere Ausnahme gilt, wenn sich rechts am Straßenrand Schienen befinden. In diesem Fall ist es erlaubt, das Auto am linken Fahrbahnrand abzustellen.

Die Regelungen rund um das Parken können für viele Autofahrer verwirrend sein, hauptsächlich, wenn sie nicht Teil des regulären Fahrschulunterrichts waren. Dennoch ist es wichtig, sich an diese Vorschriften zu halten, um nicht ungewollt ein Bußgeld zu riskieren und vor allem, um weiterhin die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.