Erste Autofahrer sollen 5000 Euro fürs Falschparken zahlen

Ein Elektroauto wird nach einer Panne mit einer Starterbatterie abgeschleppt. Der große gelbe Abschleppwagen hat das Fahrzeug gerade mit dem elektrischen Arm auf die Ladefläche gehoben und abgestellt. Betrüger sind in bestimmten Ländern derzeit mit einem Störsender unterwegs.
Symbolbild © istockphoto/frantic00

Es ist kaum zu glauben, aber nun sollen erste Autofahrer bis zu 5.000 Euro für das Falschparken zahlen.

Wer ein Auto hat, weiß, dass so ein Fahrzeug inzwischen zu einem Luxusgut gehört. Der Unterhalt des Fahrzeugs, das Tanken und nicht zuletzt das Parken – in diesem Fall Falschparken – geht gehörig ins Geld. Doch was man jetzt hört, erscheint unglaublich. Denn offenbar sollen erste Autofahrer 5.000 Euro für das falsche Parken bezahlen.

Ein langer Rechtsstreit

Die Rede ist von einem Rechtsstreit in Karlsruhe. In diesem sollte ein Autobesitzer fürs Falschparken 5.000 Euro zahlen, nachdem man sein Fahrzeug abgeschleppt hatte. Glücklicherweise hat das der Bundesgerichtshof, kurz BGH, anders gesehen. Denn laut diesem darf eine Firma, die sich auf das Abschleppen von Autos spezialisiert hat, keine unbegrenzt hohe Gebühr verlangen. Der viel ausschlaggebendere Punkt ist die Zeit, wann der Fahrzeugbesitzer sein Auto zurückfordert.

Hohe Standgebühren

In diesem Fall hat der Autobesitzer sein Fahrzeug nach dem Falschparken bereits nach nur einigen Tagen zurückgefordert. Dennoch wollte die Abschleppfirma eine Zahlung von knapp 270 Euro für das Abschleppen und Standgebühren, die jeden Tag 15 Euro kosteten. Der Autofahrer wollte das nicht zahlen und so blieb sein Fahrzeug stehen. Insgesamt 329 Tage lang holte er sein Auto nicht ab. Dadurch summierten sich die Standgebühren, die der Fahrzeughalter jetzt erst recht nicht zahlen wollte. Zu Recht, wie nun das BGH entschied, da der Besitzer des Autos sein Fahrzeug schon nach fünf Tagen wiederhaben wollte.

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Obwohl sich zwischenzeitlich das Landgericht in Dresden einmischte, welches den Fahrzeugbesitzer tatsächlich dazu aufforderte die hohe Summe zu zahlen. Das BHG war jedoch anderer Meinung. Zwar ist das Falschparken verboten und damit das Abschleppen erlaubt. Allerdings sollte ein Autofahrer nicht unbegrenzt für eine Unterbringung des abgeschleppten Autos zahlen müssen. Insbesondere dann nicht, wenn dieser sein Auto längst zurückhaben wollte. Das bedeutet, dass die Kosten für das Abschleppen beglichen werden müssen, nicht jedoch horrende Standgebühren.