Erste Bußgelder wegen offenem Autofenster – „Wusste ich nicht“

Viel zu oft lassen Autofahrer ihre Autofenster gedankenlos offen. Doch das kann teuer werden. Für dieses Vergehen werden jetzt Bußgelder fällig.

Wer Auto fährt, weiß, wie schnell das Innere eines Fahrzeuges sich ganz besonders im Sommer aufheizen kann. Nicht immer möchte man dann auf eine ungesunde Klimaanlage zurückgreifen. Viel angenehmer ist da etwas kühler Fahrtwind. Also Autofenster runter und losfahren. Was viele jedoch nicht wissen: Durch das Öffnen der Autofenster können Bußgelder fällig werden.

Strafzettel für Parken mit offenem Fenster

In der bayerischen Stadt Grafing wurde einer Frau jetzt ein Strafzettel ausgehändigt, nachdem sie ihr Auto mit offenem Autofenster geparkt hatte. In den sozialen Medien ließ sie verlauten, dass sie erst geglaubt habe, es handele sich um einen schlechten Scherz. Immerhin waren es an diesem Tag knapp 33 Grad und keine zwei Meter weiter stand ein Cabrio mit geöffnetem Dach, der keinen Bußgeldbescheid bekam.

Allerdings ist ein solcher Strafzettel wegen offenen Autofenstern durchaus erlaubt. So gibt es einen Parapgrafen in der Straßenverkehrsordnung, der die „Sorgfaltspflichten“ für das Ein- und Aussteigen festhält. Und dazu gehört auch, sein Fahrzeug gegen Diebstahl und ähnliches abzusichern. Das bedeutet in diesem Fall: Autofenster zu, wenn man sein Fahrzeug abstellt. Bisher sei für so ein Vergehen jedoch nur selten eine Strafe verhängt worden. Denn nur die wenigsten Leute wissen überhaupt von dieser Vorschrift. Im Falle der Frau aus Grafing scheint es am Ende sogar so, dass sie die angesetzten 15 Euro nicht zahlen musste. Der Vorfall wurde in eine reine „Verwarnung“ ohne Bußgeld umgewandelt.

Lesen Sie auch
Nicht noch das: E-Autos kämpfen mit massiven Schimmelproblemen

Autoschlüssel immer abziehen

Immerhin: Sollte man sein Auto parken und das Autofenster dabei geöffnet lassen, reicht es bereits aus, in der Sichtweite des Fahrzeugs zu bleiben. Dann muss man weder einen Diebstahl befürchten noch einen etwaigen Strafzettel. Denn in diesem Fall kann der Fahrzeughalter rechtzeitig beim Wagen sein, sollte jemand versuchen, unbefugt in diesen einzudringen. Einzige Voraussetzungen hierfür sind eine angezogene Handbremse und ein abgezogener Autoschlüssel.