Freigabe: Bürgergeld-Empfänger bekommen Auto-Rechnung bezahlt

Ein Auto wird repariert.
Symbolbild © istockphoto/uatp2

Offenbar wird einem als Bürgergeld-Empfänger die Auto-Rechnung vom Jobcenter bezahlt. Hier erfährt man mehr über den Fall.

Wer ein Auto besitzt, der weiß, wie viel Arbeit das bedeuten kann. Ständig ist irgendetwas an dem Fahrzeug defekt und es schafft es nur mit Müh und Not durch den nächsten TÜV. Dafür muss man dann auch noch tief in die Tasche greifen – es sei denn, man ist Bürgergeld-Empfänger.

Eine verzweifelte Situation

Auch als Bürgergeld-Empfänger kann man Auto fahren. Allerdings wird es hier schnell zum Problem, wenn das Fahrzeug einmal kaputtgeht. Denn das Geld zum Bezahlen der Auto-Rechnung fehlt meistens. Für Geringverdiener und Bürgergeld-Empfänger eine Situation, die zum Verzweifeln ist. Allerdings – und das wissen wohl nur die wenigsten – kann man die Auto-Rechnung bezahlt bekommen. Das zumindest hat das Sozialgericht Mainz in einem Fall jüngst so entschieden.

Dabei ging es um eine Reinigungskraft, die in Idar-Oberstein wohnt. Sie hatte zwei verschiedene Jobs und musste dennoch ihren Lebensunterhalt mithilfe von Bürgergeld aufstocken. Darüber hinaus brauchte sie das Auto ihres Mannes, um jeden Tag zu ihren Jobs zu fahren. Irgendwann kam es dann, wie es kommen musste: Das Auto ging kaputt. Als Bürgergeld-Empfänger beantragte die Frau darum die Kosten für eine Reparatur beim Jobcenter. Doch das Jobcenter lehnte ab, mit der Begründung, dass das Fahrzeug viel zu alt sei. Eine Reparatur sei in diesem Fall unwirtschaftlich. Zudem argumentierte das Jobcenter, dass man auch als Bürgergeld-Empfänger ein finanzielles Polster haben sollte, wenn das Auto so alt sei.

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Kein finanzielles Polster möglich

Die Frau war über diese Antwort berechtigterweise verärgert. Sie ging vor Gericht und klagte. Immerhin brauche sie das Auto, um weiterhin ihrer Arbeit nachzugehen, und könne aufgrund ihrer prekären Lage kein finanzielles Polster aufbauen. Das Gerichtsurteil fiel dann tatsächlich zu den Gunsten der Klägerin aus. Das Jobcenter sei in einem solchen Fall dazu verpflichtet, den Menschen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. Das bedeutet auch, dass jegliche Leistungen erbracht werden müssen, damit genau das passieren kann. Und dieser Fall lag hier eindeutig vor. Denn ohne das Fahrzeug hätte die Frau nicht an ihre Arbeitsstelle zurückkehren können und wäre demnach komplett auf staatliche Unterstützung angewiesen.