Im Sommer mit Flip-Flops Auto fahren – jetzt droht großer Ärger

Ein Mann hat im Auto Flip-Flops an.
Symbolbild© istockphoto/JordanSimeonov

Im Sommer mit Flip-Flops Auto fahren – das ist keine gute Idee. Wer sich so hinters Steuer setzt, kann richtig Ärger bekommen. Und dies hat wichtige Gründe.

Wenn es im Sommer richtig heiß wird, bevorzugen die meisten Menschen Flip-Flops an ihren Füßen. Auto fahren sollte man damit aber nicht, denn im Ernstfall kann sonst richtig Ärger auf den Fahrer zukommen.

Der Sommer verleitet zu manchem Fehler

Wenn es richtig heiß wird, gehört zur lockeren Bekleidung auch luftiges Schuhwerk. Und natürlich ein leckeres Eis, das man während der Autofahrt essen kann. Der Motor ist zu heiß? Kein Problem! Kaltes Wasser darüber gießen und schon ist alles gut. Oder doch ein Problem?

Experten raten von all diesen verlockenden Methoden ab. Denn sie sind gefährlich. Generell sei es nicht verboten, während der Fahrt zu essen und zu trinken. Dennoch könne ein Eis sehr schnell zur Ablenkung führen, wenn es schmelze. Laut Experten könne einem dann im Falle eines Unfalls sogar eine Teilschuld zugesprochen werden. Denn laut Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht und Rücksichtnahme aufgefordert. Den Motor mit kaltem Wasser zu kühlen, ist auch keine gute Idee, denn der Temperaturunterschied kann zu Rissen im Motorblock führen.

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Im Sommer mit Flip-Flops Auto fahren: keine gute Idee

Auch wenn es keine genauen Vorschriften darüber gibt, ob Flip-Flops beim Autofahren nun getragen werden dürfen oder nicht, halten Experten diese Art von Schuhwerk nicht für sinnvoll. Sie sind vor allen Dingen nicht sicher. Das Fahren mit solchem Schuhwerk birgt große Gefahren. Demnach ist die Wahrscheinlichkeit groß, mit Flip-Flops von der Bremse abzurutschen. Auch können sich die Schuhe leicht im Pedalbereich verfangen. Die Chance, einen Unfall zu verursachen oder nicht rechtzeitig reagieren zu können, ist damit größer als bei festem Schuhwerk. Dazu kommt, dass Versicherungen im Falle eines Unfalls die Zahlung verweigern können, wenn der Fahrer mit Flip-Flops Auto gefahren ist. Dann sei nämlich grobe Fahrlässigkeit im Spiel.

Eine andere Vorschrift gilt jedoch bei beruflichen Fahrten: Ist jemand beruflich mit dem Auto unterwegs, dürfen die Flip-Flops auf keinen Fall getragen werden. Die Vorschriften zur Unfallverhütung setzen voraus, dass geschlossenes Schuhwerk getragen werden muss. Wer das nicht tut, macht sich in diesem Fall strafbar. Aber auch bei privaten Fahrten sollte man besser auf die Zehentrenner verzichten. Im Sommer mit Flip-Flops Auto fahren – also keine gute Idee.