In Deutschland besteht in einigen Fällen keine Anschnallpflicht

Mann beim Anschnallen im Auto.
Symbolbild © istockphoto/aquaArts studio

Aufgepasst, denn in einigen Fällen gilt in der Bundesrepublik keine Anschnallpflicht. Welche das sind und warum hier andere Regeln als üblich gelten, erklären wir in diesem Artikel.

Das Wichtigste beim Autofahren: Zuallererst muss man sich anschnallen. Doch in wenigen Ausnahmefällen gilt in Deutschland keine Anschnallpflicht. Hier gibt es die entsprechenden Details.

Richtiges Anschnallen

Eines der ersten Dinge, das man unmittelbar nach dem Einsteigen in ein Auto macht, ist, den Sicherheitsgurt anzulegen. So lernen es die meisten von klein auf und allerspätestens in der Fahrschule. Das richtige Anlegen des Gurtes ist dabei das A und O, um bei einem Unfall ausreichend geschützt zu sein. Daher gilt es grundsätzlich zu beachten, den Gurt immer sowie vor allem ordnungsgemäß anzulegen. Wer dagegen verstößt, gefährdet nicht nur seine Sicherheit im Straßenverkehr, sondern läuft ebenso Gefahr, ein Bußgeld zu kassieren. Ist der Gurt etwa verdreht angelegt oder unter der Achsel eingeklemmt, um mehr Bewegungsfreiheit zu haben, kann das zwischen 30 und 70 Euro kosten. In besonderen Fällen ist auch ein Punkt in Flensburg möglich. Nichtsdestotrotz gibt es wenige Ausnahmen, bei denen die Anschnallpflicht nicht gilt.

Lesen Sie auch
E-Mobilität in der Krise: Porsche setzt weiter auf den Verbrenner

Regeln in Bussen

Eine Ausnahme stellt unter anderem die Fahrt in regulären Stadtbussen in Deutschland dar. Die meisten sind ohnehin nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet. Doch die Anschnallpflicht entfällt beispielsweise auch, falls die Linienbusse abschnittsweise mit höherer Geschwindigkeit auf einer Landstraße oder Autobahn fahren und mit Gurten ausgerüstet sind. Anders sieht es bei Reisebussen aus, die überwiegend längere Strecken auf Autobahnen zurücklegen. In diesen müssen sich die Fahrgäste in der Regel anschnallen.

Eine weitere Ausnahme für die Anschnallpflicht in Autos besteht für Kinder unter 12 Jahren oder Personen, die unter 1,50 Meter Körpergröße aufweisen. Minderjährige müssen in so einem Fall jedoch in einem Kindersitz Platz nehmen. Ansonsten gibt es noch den absoluten Ausnahmefall, bei dem Volljährige sich grundsätzlich von der Anschnallpflicht befreien lassen können. Dieser Antrag ist jedoch recht aufwendig. Zudem besteht eine Möglichkeit auf Bewilligung nur, wenn das Anlegen des Sicherheitsgurtes zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen würde. Diese müssen gesondert von einem Arzt attestiert werden.