Saftige Strafen drohen: Kostümiert Autofahren nicht immer erlaubt

ältere verkleidete Frau im auto beim telefonieren
Symbolbild © istockphoto/MesquitaFMS

Die Narren sind los und wie jedes Jahr sind viele Menschen mit Kostümen unterwegs. Doch im Straßenverkehr sollte man nicht den Fehler machen und kostümiert Autofahren, denn das kann zu Strafen führen.

Die fünfte Jahreszeit bringt nicht nur fröhliche Umzüge und ausgelassene Feiern mit sich, sondern auch die Tradition des Verkleidens. Doch was für die Party taugt, kann im Auto schnell zum Problem werden. Hinter dem Lenkrad gelten klare Regeln, und nicht jedes Faschingskostüm ist dort erlaubt. Verstöße können nicht nur teuer, sondern auch gefährlich für die Verkehrssicherheit werden.

Kostümiert Autofahren bewirkt Strafen, wenn man sich nicht an ein paar Benimmregeln hält

Auch wenn die Faschingszeit zum Feiern einlädt, dürfen Autofahrer nicht vergessen, dass sie auch hinter dem Steuer für ihre eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich sind. Der Spaß hört hier auf, denn nicht nur Alkohol am Steuer kann gefährlich sein, sondern auch unpassende Kostüme.

Der ADAC empfiehlt den Jecken in Feierlaune daher, das Auto lieber stehenzulassen und alternative Transportmöglichkeiten zu nutzen. Wer dennoch nüchtern bleibt und sich hinters Steuer setzt, sollte darauf achten, dass die gewählte Verkleidung die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt. Zudem darf das Gesicht des Fahrers nicht verdeckt oder verhüllt sein, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen. Andernfalls droht ein Bußgeld von 60 Euro gemäß der Straßenverkehrsordnung. Das würde die Feierlaune dann doch extrem dämpfen.

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Besondere Kostümregeln und ihre Konsequenzen

Die Wahl des Faschingskostüms sollte daher mit Bedacht getroffen werden, um potenzielle Gefahren zu vermeiden. Zum Beispiel können Accessoires wie Schwimmflossen oder Clownschuhe die sichere Bedienung der Pedale beeinträchtigen. Im Falle eines Unfalls gefährden sie unter Umständen den Versicherungsschutz. Auch das Tragen einer Augenklappe als Pirat kann zu Problemen führen, da die freie Sicht behindert wird und die Unfallgefahr erhöht ist.

Obwohl das Fahren in leichter Bekleidung nicht ausdrücklich verboten ist, sollte man sich dennoch bewusst sein, dass öffentliche Nacktheit zu einer Anzeige führen kann. Der damit einhergehende Ärger und mögliche 1.000 Euro Geldstrafe sind Gründe genug, auf das Autofahren im „Adamskostüm“ zu verzichten und sich lieber angemessen gekleidet hinter das Steuer zu setzen.