Falsches Kostüm an Fasching – „Bis zu 10.000 Euro Bußgeld droht“

Eine Frau sitzt auf dem Sofa und zählt Geld. Es soll neue Pläne geben, nach denen ab einer bestimmten Arbeitszeit das Geld steuerfrei ist.
Symbolbild © istockphoto/Iuliia Pilipeichenko

An Fasching droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro für ein unangebrachtes Kostüm. Und das, obwohl vielen nicht bewusst ist, dass es an Karneval Regeln für das Verkleiden gibt.

Die Vorfreude auf den Karneval ist riesig. Dieses bunte Fest wird deutschlandweit gefeiert, mal größer in einigen Städten, mal kleiner in anderen. Doch Vorsicht ist geboten, denn für das falsche Kostüm an Fasching droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Dienstuniformen und Waffen an Karneval können teuer werden

Wenn es um die Auswahl der Verkleidung geht, existieren klare Richtlinien, deren Missachtung einen teuer zu stehen kommen kann. Personen, die beispielsweise als Ganoven oder Cowboys auftreten möchten, neigen dazu, zu einer täuschend echten Nachbildung einer Waffe zu greifen. Doch Vorsicht! Bei Gegenständen, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, spricht man von Anscheinswaffen. Das Mitführen solcher Imitationen in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Besonders wichtig ist es, dass Personen, die beruflich im Bereich Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr tätig sind, die Regeln beachten. Das Tragen ihrer Dienstuniform während des Karnevals oder das Anlegen eines Kostüms, das nicht von der Dienstuniform zu unterscheiden ist, kann bei ihnen zu rechtlichen Konsequenzen führen.

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Hohe Geldstrafen für Kostüme und unangebrachtes Verhalten

Eine zusätzliche Gefahr besteht darin, extremistische Symbole zu zeigen. Es ist nicht nur unpassend, sondern auch gesetzwidrig, sich als Adolf Hitler zu verkleiden. Doch nicht nur die Kostümwahl kann für Probleme sorgen. Auch unangebrachtes Verhalten kann teuer werden. Das betrifft besonders Menschen, die in der Öffentlichkeit urinieren. Das Pinkeln in der Öffentlichkeit ist in Deutschland allgemein verboten und kann mit Geldstrafen von 35 bis 5.000 Euro geahndet werden, egal ob im Wald oder hinter einem Busch. In vielen Karnevalshochburgen gibt es zudem ein Verbot von Glasgefäßen, um Verletzungen durch Glasscherben zu vermeiden.

Also, liebe Jecken, achtet darauf, dass die Stimmung nicht leidet, indem ihr euch an die festgelegten Regeln haltet, damit der Karneval ein fröhliches und unbeschwertes Fest bleibt!