Schnee liegt noch auf Dach: Neue Bußgelder drohen für Autofahrer

Es liegt Schnee auf einem Autodach.
Symbolbild © istockphoto/Animaflora

Das ist den meisten Autofahrern unklar. Aber wer noch mit Schnee auf seinem Dach einfach losfährt, kann dabei tatsächlich das eine oder andere Bußgeld riskieren.

Der Winter hat seine ganz eigenen Gesetze. Gerade Autofahrer können davon ein Liedchen singen. Aber nicht nur das Wetter sorgt für Überraschungen. Auch das Gesetzbuch hält einige Paragraphen bereit, von denen noch niemand gehört zu haben scheint. Wir stellen die wichtigsten vor. Denn wer wusste schon, dass man nicht mit Schnee auf dem Dach losfahren darf?

Bußgelder im Winter

Einfach drauflosfahren sollte man mit dem Auto sowieso nie. Es gibt nämlich eine Reihe von Dingen zu beachten, welche die meisten Autofahrer vollkommen vernachlässigen. Hinzu kommen im Winter gefährlich vereiste Straßen und nervige zugefrorene Scheiben. Diese machen den Fahrzeugführern zurzeit besonders zu schaffen. Als wäre das noch nicht genug, gelten zudem ganz spezielle Gesetze, die den Rest des Jahres so gut wie niemanden interessieren.

Denn im Sommer kommt man bestimmt nicht auf die Idee, seinen Motor im Stand warmlaufen zu lassen. Die Straßenverkehrsordnung betont, dass ein Verbrennungsmotor nicht zur Wärmeentwicklung, sondern zur Fortbewegung dient. Deshalb kann es hier bis zu 80 Euro Bußgeld geben.

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Schnee auf dem Dach

Die folgende Vorschrift gilt zwar ebenfalls immer, wird aber größtenteils erst durch Schnee und Matsch zum dringenden Thema. Und zwar ist der Fahrer dazu verpflichtet, sein Kennzeichen lesbar zu halten. Ist das nicht der Fall, zahlt man 10 Euro. Deutlich mehr führt ab, wer jetzt noch keine Winterreifen aufgezogen hat. Wird man bei Schnee- oder Eisglätte beim Fahren ohne Winterreifen erwischt, ist man um 60 Euro ärmer und um einen Punkt in Flensburg reicher. Führt das Fahren ohne die Winterreifen zu einer Behinderung im Verkehr, sind sogar 80 Euro fällig. Bei Gefährdung bis hin zum Unfall steigen die Bußgelder in 20-Euro-Schritten bis auf 120 Euro an.

Und wie ist das jetzt mit dem Schnee auf dem eigenen Autodach? Auch das wird geahndet. Da der Schnee bei der Fahrt und beim Abbremsen vorn und hinten vom Dach herunterfallen kann, wird man selbst und der nachfolgende Verkehr ganz klar beeinträchtigt oder sogar gefährdet. Die Behörden können einem dafür 25 Euro aufhalsen. Also lieber noch einmal das Dach abfegen, bevor man losfährt!