Ticket weitergeben: Immer mehr Deutsche teilen sich Parkgebühren

An einer Straße steht ein Parkautomat, aus dem Autofahrer ein Ticket ziehen können. Viele teilen sich ein Ticket.
Symbolbild © imago/ Steffen Schellhorn

Sich die Kosten fürs Parken zu teilen, scheint eine günstige Lösung für viele zu sein. Denn nicht selten gibt man für sein Ticket mehr aus, als man eigentlich benötigt. Doch ist das Weitergeben des Tickets eigentlich erlaubt?

Immer mehr Deutsche teilen sich die Parkgebühren, indem sie ihr Ticket einfach an den nächsten Parker weitergeben. Doch dabei sollte man aufpassen, denn dies ist nicht überall erlaubt. Wie man am besten vorgeht und was es beim Parken weiterhin zu beachten gilt, erfahrt ihr hier.

Ticket weiterreichen – auf was muss man achten?

Die Kosten fürs Parken können schon mal eine nervige Belastung sein. Besonders wenn sich die Zeit, die man auf dem Parkplatz benötigt, im Voraus schlecht einschätzen lässt und man am Ende zu viel bezahlt. Viele Deutsche greifen deshalb zu dem Trick, ihr gültiges Ticket an den nächsten weiterzugeben und sich die Kosten damit zu teilen. Was viele dabei nicht wissen: In manchen Fällen ist dieses Verhalten verboten.

Wer beim Einkauf Zeit eingespart oder den Termin schneller erledigt hat als gedacht, hat meist noch Restzeit auf seinem Parkschein übrig. Eine nette Geste ist es deshalb, sein Ticket an den Nächsten zu verschenken oder sich die Kosten untereinander zu teilen. Die gute Nachricht ist: In den meisten Fällen ist dieses Verhalten erlaubt. Öffentliche Parkplätze zielen darauf ab, Langzeitparken zu vermeiden. Das Ziel ist es, den kommunalen Parkraum für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen. Deshalb ist es hier auch erlaubt, sein Ticket weiterzureichen, sofern es noch gültig ist.

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Einschränkungen beim Parken

Dennoch sollte man aufpassen, auf welchem Parkplatz man sein Ticket weiterreicht. Privatbesitzer können nämlich auf ihr Hausrecht zurückgreifen und deshalb selbst über derartige Richtlinien auf ihrem Parkplatz entscheiden. Berichten zufolge gilt dies beispielsweise auch für die Anzahl an Frauenparkplätzen.

Die Straßenverkehrsordnung legt die Regeln für den Straßenverkehr in ganz Deutschland fest und somit auch alle Regulierungen rund ums Thema Parken. So sind die Parkregeln innerorts meist strenger als außerhalb, um beispielsweise niemanden durch das geparkte Auto zu behindern. Auch auf Spielstraßen ist das Parken grundsätzlich verboten, es sei denn, ein spezielles Schild gestattet es.