Verboten: Autowaschen an Neujahr – „Diese Strafen drohen“

Ein Auto wird in einer Autowaschanlage gewaschen.
Symbolbild © imago/ snowfieldphotography

Einige könnten auf die Idee kommen, das Autowaschen einfach auf Neujahr zu verlegen. Doch das ist verboten und es drohen empfindliche Strafen. Das sollte man unbedingt beachten.

Wer auf die Idee kommt, das Autowaschen einfach auf Neujahr zu verlegen, sollte sich das lieber noch einmal überlegen. Denn das ist verboten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen empfindliche Strafen.

Feiertage nutzen

Für viele Menschen, die in der Woche arbeiten gehen, bleibt kaum Zeit, das Auto zu waschen. Dabei ist es egal, ob man dies lieber per Hand tut oder in eine Waschanlage fährt – die Zeit ist oft knapp. Da bieten sich für viele die Sonntage oder – wie jetzt – die Feiertage an. Man hat keine Verpflichtungen und auch Zeit. Bevor man ins neue Jahr startet, kann sich das Autowaschen auf Neujahr als perfekte Gelegenheit anbieten. Doch so einfach ist das leider nicht, denn in vielen Bundesländern ist das verboten und es drohen empfindliche Strafen.

Darum kann das Autowaschen an Neujahr verboten sein

Dass am Neujahrstag keine Waschanlage geöffnet hat, klingt logisch. Aber was spricht dagegen, das Auto auf dem Privatgrundstück zu waschen? Immerhin kann man hier ja tun und lassen, was man möchte. Oder doch nicht? Generell sind Sonn- und Feiertage durch das Grundgesetz als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ geschützt. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland enorm. Verboten ist die Autowäsche an Sonn- und an Feiertagen in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

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In allen anderen Bundesländern kann man daher theoretisch das Autowaschen auf Neujahr verlegen. Doch auch hier muss man aufpassen, denn es gibt einige Ausnahmen, Einschränkungen und Sonderregelungen. So ist das Autowaschen auf Neujahr in Bayern generell erlaubt, jedoch nur, wenn die Gemeinde es durch eine Verordnung zulässt.

In Brandenburg darf man sein Auto Neujahr waschen, jedoch nicht an anderen Feiertagen wie zum Beispiel am Karfreitag, Ostersonntag oder dem ersten Weihnachtstag. Außerdem dürfen Waschanlagen in der Nähe einer Kirche während des Gottesdienstes nicht betrieben werden. Man sollte also genau darauf achten, ob das Waschen am Neujahrstag im eigenen Bundesland erlaubt ist.