Böller und Raketen, die an Silvester gezündet werden, können an parkenden Fahrzeugen erhebliche Spuren hinterlassen. Diese Gefahr kennt wohl jeder Autobesitzer. Denn sei es durch versehentliche Querschläger oder absichtliches Handeln von Randalierern, das Automobil ist am 31. Dezember in Dauergefahr. Vom leichten Schmauch bis hin zu Fahrzeugbränden reicht die Bandbreite möglicher Schäden.
Bei der Frage nach der Verantwortlichkeit für Reparaturkosten kommt es oft zu Unsicherheiten. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden in den Jahren 2015 bis 2020 jeweils zwischen 900 und 1.100 kaskoversicherte Fahrzeuge durch Feuerwerksaktivitäten beschädigt oder gerieten in Brand. Die Auswirkungen der Coronapandemie und damit verbundene Einschränkungen führten zu einem signifikanten Rückgang dieser Zahlen. Es bleibt jedoch zu beachten, dass auch illegale Böller erhebliche Schäden verursachen können, da ihre Sprengkraft oft die erlaubte Feuerwerksnorm übertrifft.
Verursacher ist haftbar
Die gute Nachricht ist, dass bei Schäden durch Böller und Raketen in der Silvesternacht grundsätzlich der Verursacher als haftbar gilt. Die private Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt unter Umständen die Kosten für den entstandenen Schaden, sofern vorhanden. Allerdings kann es natürlich schwierig sein, den Verursacher zu ermitteln oder dazu zu bringen, sich freiwillig zu melden.
In solchen Fällen springt laut dem ADAC die Teilkaskoversicherung ein, die für Brand- und Explosionsschäden sowie für beschädigte Scheiben aufkommt. Bei Vandalismusschäden greift dagegen die Vollkaskoversicherung. Um Schäden am Auto zu vermeiden, empfiehlt es sich zusätzlich, das Fahrzeug in einer Garage zu parken oder gegebenenfalls in der Silvesternacht ein Parkhaus aufzusuchen. Alternativ kann man das Auto in Gebieten abstellen, in denen die feiernden Massen weniger böllern, wie zum Beispiel in einem Industriegebiet. Ein altbekannter, etwas aufwendiger Tipp, der einem am nächsten Tag aber viel Frust ersparen kann.