Viele ahnungslos: Falschparken am Supermarkt – Gefängnis droht

Parkplätze vor Supermarkt
Symbolbild © istockphoto/Spitzt-Foto

Falschparken am Supermarkt kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. So droht in manchen Fällen sogar eine Haftstrafe.

Mancher denkt vielleicht, dass der Supermarktparkplatz eine Grauzone ist, was die Verkehrsregeln angeht. Doch Falschparken am Supermarkt kann sogar Gefängnis bedeuten.

Das gilt auf dem Supermarktparkplatz

Auf dem Supermarktparkplatz ist häufig viel los. Im Chaos von Autofahrern, Kunden, Radfahrern, Einkaufswägen und Kindern muss noch eine Parklücke gefunden werden. Diese sind mitunter recht eng, sodass ein Rangieren notwendig ist. Das Auto jeodoch irgendwo abzustellen ist keine gute Idee. Vorm Supermarkt falsch zu parken kann nämlich richtig teuer werden.

Tatsächlich müssen Autofahrer auf einem Supermarktparkplatz Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer nehmen. Außerdem gilt nicht immer ausnahmslos die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Der Bundesgerichtshof hat dies in einem Urteil erklärt. So soll Vernunft und gegenseitige Rücksichtnahme als oberste Regel gelten.

Hier gilt die StVO

Auf Parkplätzen von Discountern und Supermärkten gilt jedoch für alle, auch für Fußgänger die StVO, also die Straßenverkehrsordnung. Und diese besagt, dass die stärkeren Verkehrsteilnehmer auf die schwächeren achten und ihnen Vorrang gewähren müssen. An diese Regelung haben sich alle Verkehrsteilnehmer ausnahmslos zu halten, heißt es.

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Der erste Paragraf der Straßenverkehrsordnung erklärt dies: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Bußgelder und Freiheitsstrafen

Nicht selten kommt es zu einem falschen Parken des Autos am Supermarkt oder auch zu Streitigkeiten unter den Kunden. Ganz gleich, ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger – wer einen anderen nötigt, dem drohen nicht nur Bußgelder, sondern es kann auch eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

Kommt bei einer Streitigkeit eine Person zu Schaden, so kann dies bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Gefängnis bedeuten. Besser ist es also, in den markierten Flächen zu parken und Rücksicht auf die anderen zu nehmen.