Auto niemals falsch herum Parken – Heftige Bußgelder drohen

Parkende in einer Reihe stehende Autos auf dem Parkplatz
Symbolbild © istockphoto/Fahroni

Viele sind sich im Unklaren darüber, was für heftige Bußgelder drohen, wenn man sein Auto falsch parkt. Vor allem sollte man niemals falsch herum parken.

Man sieht es nicht ständig auf den Straßen, aber es kommt durch aus vor: Ein Auto parkt  entgegen der Fahrtrichtung. Ist das eigentlich ein Problem?

Vielleicht möchte man seinen Wagen nur kurz abstellen oder es befindet sich die einzige Lücke in entgegengesetzter Richtung. Man möchte eben rüberfahren und sein Auto anders herum abstellen. Viele denken sich nichts dabei, wenn sie ihren Wagen falsch herum parken. Die wenigsten wissen, was für Bußgelder drohen.

Falsch herum parken

Aus welchem Grund auch immer man sein Auto andersherum parken möchte, eigentlich sollte es unproblematisch sein, weil der Wagen genauso viel Platz einnimmt und kein weiteres Verkehrshindernis darstellt. Könnte man meinen. Die Rechtslage ist eine andere.

Die Straßenverkehrsordnung nennt das falsch herum parken offiziell Linksparken. Linksparken ist kein Verstoß wie das Parken im Halteverbot. Man muss also keine Angst haben, abgeschleppt zu werden. Mit einem Bußgeld allerdings kann man schon rechnen.

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Das Linksparken ist zwar keine Straftat, aber es wird nicht gerne gesehen. Das Bußgeld versucht das Linksparken einzudämmen oder am besten ganz zum Verschwinden zu bringen. Denn Linksparken führt zu unnötigen Rangiermanövern, die den Verkehr bedrohen könnten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, darf sich auf ein Bußgeld von 15 Euro einstellen. Im § 12, Abs. 4 der StVO ist das festgehalten.

Ausnahme sind Einbahnstraßen

Eine Ausnahme gibt es aber doch, und das sind Einbahnstraßen. Hier kann man sich auch mal andersrum hinstellen. Aber ansonsten heißt es: Im Zweifel geradeaus parken.

Ein weiterer Fakt am Rande: Autofahrer eines Smarts lieben es, wie praktisch ihr Wagen in der Stadt ist, um einen Parkplatz zu finden. Viele stellen sich quer beziehungsweise parken gerne quer. Das ist aber gar nicht erlaubt. Mit seiner Länge von 2,70 Metern ist der Wagen zwar kurz, aber immer noch länger als ein Auto breit sein darf.

Wer also auf Bußgelder verzichten möchte, parkt besser immer geradeaus.