2000 Euro pro Haushalt: Nächster Zuschuss – Antrag ist jetzt möglich

Eine Hand hält Geldscheine.
Symbolbild © istockphoto/AndreyPopov

Endlich ist es so weit. Die nächsten Haushalte können per Antrag einen Zuschuss erhalten. Bis zu 2.000 Euro sind dabei möglich.

Der Bund hat die Freigabe erteilt und zahlreich Bundesländer nehmen nun die Anträge entgegen. Die Haushalte in diesem Bundesland können jetzt einen Antrag für den Zuschuss stellen.

Antrag auf Heizkostenzuschuss freigegeben

Wer im Jahr 2022 mit Öl, Kohle, Holz oder Flüssiggas geheizt und dadurch deutlich mehr bezahlt hat, kann sich jetzt Geld vom Staat zurückholen. Die berechtigten Haushalte können den Zuschuss mit einem Antrag anfordern. Dieser kann jetzt auch in Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Mit bis zu 2.000 Euro können die Verbraucher dabei vom Staat durch einen Hilfsfonds unterstützt werden.

Den sogenannten Heizkostenzuschuss können die Bürger in Nordrhein-Westfalen jetzt über die Seite www.heizkostenhilfe.nrw beantragen. Vermieter sollen dann spätestens ab Ende Mai Zugriff auf den Onlineantrag bekommen. Wer staatliche Leistungen bezieht, um den Lebensunterhalt zu sichern, kann keinen Antrag stellen.

Haushalte sollten jetzt reagieren

Mit dem digitalen Rechner „Anspruch und Art der Antragstellung prüfen“ kann in wenigen Schritten ermittelt werden, ob man berechtigt ist, den Zuschuss zu erhalten. Danach können sich die Berechtigten über „Mit bund.ID anmelden“ zum Onlineantrag anmelden. Wer kein BundID-Konto hat, kann alternativ auch sein Elster-Konto verwenden. Eine Erstellung des BundID-Kontos ist kostenlos möglich.

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Anschließend klicken die Verbraucher den Menüpunkt „Antragsstrecke ausfüllen“ an. Dieser leitet dann schrittweise durch die Antragsstellung. Experten raten dazu, den Antrag so frühzeitig wie möglich zu stellen. Außerdem ist es nötig, die entsprechenden Rechnungen und Nachweise einzureichen. Dafür steht der Menüpunkt „Rechnungen und Nachweise hochladen“ zur Verfügung.

Bis zu 2.000 Euro

Im Zuge der Härtefallhilfe für die gestiegenen Heizkosten im Jahr 2022 können sich die Haushalte über den Zuschuss mit dem Antrag bis zu 2.000 Euro zurückholen. Jedoch gelten bestimmte Voraussetzungen dafür. So müssen sich die Preise für den Brennstoff im Vergleich zum Jahr 2021 für 2022 verdoppelt haben.

Eine Beantragung ist nur mit entsprechendem Nachweis möglich. Je Haushalt gibt es achtzig Prozent der entstandenen Kosten anteilig zurück. Das Maximum liegt dabei bei 2.000 Euro pro Haushalt. Der Mindestentlastungsbetrag beträgt 100 Euro. Alles darunter ist nicht erstattungsfähig.