Für Millionen Haushalte: Zuschuss wird im Mai noch ausgezahlt

Rentner zählt Geld in der Hand
Symbolbild © istockphoto/sanjagrujic

Viele Verbraucher dürfen sich jetzt freuen, denn Millionen Haushalte erhalten einen lang ersehnten Zuschuss noch diesen Mai von der Bundesregierung.

Jetzt gibt es endlich den viel diskutierten Zuschuss, auf den viele Verbraucher schon sehnsüchtig warten. Millionen Haushalte sollen demnach noch im Mai von dem Zuschuss profitieren.

Beantragung jetzt möglich

Lange hat es gedauert, bis der Heizkostenzuschuss endlich zur Antragstellung freigegeben wurde. Für Millionen Haushalte kommt der Zuschuss nun allerdings noch im Mai zur Auszahlung. Dazu müssen die Verbraucher jedoch schnell handeln und den Antrag rechtzeitig stellen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich über den Zuschuss aus dem Härtefallfonds freuen.

Der Härtefallfonds wurde dafür eingerichtet, dass Haushalte, die im Jahr 2022 überteuert Heizöl, Holz, Kohle oder Flüssiggas kaufen mussten, einen Zuschuss vom Staat erhalten können. Um davon zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Treffen diese zu, so können sich die Verbraucher einen Teil der Heizkosten schon im Mai 2023 wieder zurückholen.

Antrag einfach online stellen

Eine der Voraussetzungen ist, dass der Haushalt im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 wenigstens einmal eins der genannten Heizmittel gekauft hat. Diese erhielten jetzt auch die Bezeichnung „nicht leitungsgebundene Energieträger“. Wichtig für die Beantragung ist, dass die Antragsteller die entsprechenden Käufe durch passende Belege nachweisen können.

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Wird der Zuschuss bewilligt, so übernimmt der Staat über den Härtefallfonds achtzig Prozent des Kostenanteils. Die daraus resultierende Summe erhält der Antragsteller dann auf sein Konto. Allerdings gibt es nicht mehr als 2.000 Euro je Haushalt.

Antragstellung jetzt möglich

Haushalte, die ihren Zuschuss noch im Mai erhalten wollen, müssen jetzt handeln. Wann die Online-Antragsstellung startet, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Seit dem 2. Mai 2023 können Einwohner in Bremen und Hamburg den Antrag stellen und seit dem 4. Mai 2023 ist dies in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein möglich.

Seit dem 8. Mai 2023 steht der Antrag für Baden-Württemberg, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, das Saarland und Thüringen bereit. Die Online-Beantragung nimmt etwa 15 Minuten Zeit in Anspruch. Als anschließende Bearbeitungszeit wird eine Zeitspanne von etwa sechs Wochen angegeben. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern haben gesonderte Anlaufstellen.