Änderung ab April: Krankmeldung ist so nicht mehr gültig

Krankenschein beim Arzt.
Symbolbild © istockphoto/Ralf Liebhold

Eine wichtige Regelung, die während der Corona-Krise eingeführt wurde, läuft ab April aus. Viele Arbeitnehmer müssen sich nun auf Änderungen einstellen.

Während der Coronapandemie hat sich am alltäglichen Leben in Deutschland viel verändert. Eine Sonderregelung, die zu dieser Zeit eingeführt wurde, ist die telefonische Krankmeldung. Zu Beginn der Coronapandemie wurde diese eingeführt, um unnötige Kontakte und volle Wartezimmer in den Arztpraxen zu vermeiden.

Der Vorsitzende des gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, Josef Hecken, äußerte sich nun zu dieser Sonderregelung. Er betonte, dass die telefonische Krankschreibung während der Pandemie als „einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden“, erfolgreich gewesen sei. Aufgrund der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) lief die Regelung am Freitag, den 31. März, nun jedoch aus.

So könnt ihr euch weiterhin ohne persönlichen Arztbesuch krankschreiben

Hecken betonte jedoch auch, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung weiterhin im Auge behalten werde. Bei Bedarf könne diese schnell wieder aktiviert werden. Stattdessen könne man jedoch auch weiterhin die Möglichkeit nutzen, sich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Hecken erklärte, dass diese Option nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen, sondern auch bei anderen Erkrankungen möglich sei. Dies gilt jedoch nur, wenn eine Untersuchung vor Ort nicht unmittelbar notwendig ist.

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FDP-Gesundheitsexpertin sieht große Chancen in der neuen Regelung

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus begrüßte das Auslaufen der Sonderregelung. Sie betonte, dass die Möglichkeit der Videosprechstunde ein großer Wert der Digitalisierung sei. Diese soll den Patientinnen und Patienten ermöglichen, sich ohne Vor-Ort-Besuche krankschreiben zu lassen. Die telefonische Krankschreibung bei leichten Erkältungsbeschwerden sei aktuell nicht mehr notwendig, da sich das Infektionsrisiko durch die sinkenden Fallzahlen verringert habe.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung während der Coronapandemie dabei geholfen hat, die Ansteckungsgefahr in den Arztpraxen zu reduzieren. Mit dem Auslaufen dieser Sonderregelung und der Option der Videosprechstunde haben die Versicherten weiterhin die Möglichkeit, sich auch ohne Vor-Ort-Besuch krankschreiben zu lassen.