Änderung bei Krankenschein: Arbeitnehmer müssen so reagieren

Eine Ärztin schreibt in ein Formular die Diagnose auf
Symbolbild © istockphoto/megaflopp

Aufgepasst, Änderung bei Krankenschein! Aufgrund einer neuen Vorgehensweise müssen Arbeitnehmer neuerdings anders mit der Krankmeldung umgehen als bisher. Das sind die wichtigsten Einzelheiten zur Neuerung.

Gerade in der kalten Jahreszeit sind die Ansteckungsgefahr und somit die Krankheitsquote höher als üblich. Eine entscheidende Änderung beim Krankenschein muss ab sofort unbedingt beachtet werden. Hier sind die Fakten.

Krankschreibung durch gelben Zettel

Wird man als Arbeitnehmer krank, kommt man in der Regel nicht um einen Arztbesuch und eine Krankschreibung herum. Bislang musste man das vom Arzt ausgehändigte Dokument separat bei seiner Krankenkasse sowie dem Arbeitgeber in Deutschland einreichen. Für Letzteren war dies stets der kleine gelbe Zettel. Je nach Krankheitsverlauf stellte das für manche eine regelrechte Herausforderung dar, wenn man diesen Abschnitt extra zur Arbeitsstätte oder per Post an diese versenden musste. Doch inzwischen gibt es eine Änderung, die sich als klarer Vorteil für die Arbeitnehmer erwiesen hat.

Digitalisierung dank eAU

Denn auch bei der Krankmeldung ist die Digitalisierung endlich angekommen. Seit Januar dieses Jahres gibt es die elektronische Krankmeldung (eAU) bereits. Dabei leitet der zuständige Arzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch an die Krankenkasse des Patienten weiter. Der Arbeitgeber kann diese daraufhin bei der Krankenkasse anfragen, sobald der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten über die Dauer der Krankschreibung informiert hat. Folglich spart sich der Arbeitnehmer somit die Zeit und den Aufwand für die erfolgreiche Übermittlung. Ebenso wie beim gelben Zettel sind die Informationen auf der Krankschreibung aufgrund des Datenschutzes auf das Nötigste beschränkt: Name, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Angabe, ob es sich um einen Erst- oder Folgeantrag handelt. Lediglich bei hoch ansteckenden Krankheiten wie etwa Corona wird dies ebenfalls mit angegeben.

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Einschränkungen beim digitalen Krankenschein

Aktuell können nur gesetzlich Krankenversicherte und keine Privatpatienten die eAU in Anspruch nehmen. Außerdem hiervon ausgenommen sind Krankheiten von Kindern, Minijob-Angestellten in Privathaushalten oder Krankmeldungen aus dem Ausland. Sollte es zudem zu technischen Problemen bei der elektronischen Übermittlung der Krankmeldung kommen, können die behandelnden Ärzte nach wie vor die Krankschreibung in Papierform aushändigen.