Auszahlung: 2000 Euro Zuschuss kommt – Millionen haben Anspruch

Unterschiedliche Euro-Geldscheine.
Symbolbild © istockphoto/Mehmet Kalkan

Eine hohe Auszahlung von bis zu 2000 Euro Zuschuss für Millionen von Haushältern. Hohe Heizkosten können sich für viele Deutsche auszahlen.

Haushälter, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, hatten im vergangenen Jahr Anspruch auf eine Auszahlung von bis zu 2000 Euro als Zuschuss für ihre Heizkosten. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung und übernimmt 80 Prozent der Mehrkosten, die über dem doppelten Betrag liegen. Anders als bei der Energiepauschale, mussten Betroffene einen Antrag stellen, um die Entlastungssumme zu erhalten. Das Antragsverfahren und die Auszahlungen führten die jeweiligen Bundesländer durch.

Erstattungsbeträge für deutsche Haushälter

Der Entlastungszeitraum erstreckte sich vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Um die Heizöl-Einmalzahlung zu erhalten, müssen sich die Heizkosten mindestens verdoppelt haben. Eine mögliche Einmalzahlung umfasst folgende Energieträger: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks. Die Grenze der Auszahlungen liegt bei 2000 Euro pro Haushalt, der Zuschuss muss mindestens 100 Euro betragen. Bei Mietwohnungen mit Zentralheizung ist der Vermieter zur Antragsstellung verpflichtet, dieser gibt die Förderung an seine Mieter weiter. Stellt ein Vermieter einen Antrag für mehrere Wohnungen, muss der Erstattungsbetrag bei mindestens 1000 Euro liegen.

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Einmalzahlung für doppelte Heizkosten

Die Einmalzahlung ist nur möglich, wenn sich eure Heizkosten mindestens verdoppelt haben. Mit einer einfachen Formel können Verbraucher individuell berechnen, wie viel ihnen zusteht: [(Rechnung von 2022 – (Rechnung von 2021 x 2)] x 0.8 = Entlastungssumme. Nach Angaben des Ministeriums soll Verbrauchern außerdem zeitnah ein Online-Rechner zur Verfügung stehen. Eine Antragstellung ist bislang nicht möglich. Die Antragstellung erfolgt über die Länder oder mit Hilfe einer zentralen Online-Plattform, die voraussichtlich ab Anfang Mai 2023 zur Verfügung stehen soll. Folgende Nachweise müssen Verbraucher bei einer Antragstellung vorlegen: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Zahlungsbelege sowie eine Eigenerklärung des Antragstellers über die Antragsvoraussetzungen. Laut Ministerium soll es sich um ein schlankes und unbürokratisches, IT-basiertes Antragsverfahren handeln. Heizöl- und Pellet-Kunden sollen 2023 für ihre Mehrkosten im vergangenen Jahr entlastet werden.