Bei Steuererklärung helfen lassen: Bußgeld bis 5.000 Euro kommt

Die Formulare für die Einkommensteuer-Erklärung
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Wer sich bei der Steuererklärung helfen lässt, sollte dabei einen bestimmten Fehler vermeiden, denn sonst drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld. Was es dringend zu beachten gilt, erfährt man in diesem Artikel.

Wer seine Steuererklärung nicht allein machen kann und sich Hilfe sucht, muss unter Umständen bis zu 5.000 Euro Bußgeld zahlen. Denn es gilt dabei dringend einige Dinge zu beachten. Wir erklären, was wichtig ist.

Eine lästige Pflicht: Die Steuererklärung

Für die meisten ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln. Die wenigsten können von sich behaupten, das sie sich gern mit dem Finanzamt und den ganzen Belegen zu Hause auseinandersetzen. Dennoch bekommen jedes Jahr viele Bürger die Aufforderung vom Finanzamt, ihre Steuererklärung fristgerecht abzugeben. Wenn man dies nicht tut, werden die Einnahmen von der Behörde geschätzt. Dies kann sehr teuer werden.

Wer sich mit dem Thema Steuererklärung nicht auskennt, kommt vielleicht auf die Idee, sich Hilfe zu suchen. Schließlich muss der beste Freund oder der Arbeitskollege doch seine Erklärung auch abgeben. Was liegt da näher, als ihn zu bitten, die eigene Steuererklärung ebenfalls zu machen? Doch genau hier begehen viele Menschen einen fatalen Fehler, der bei der Steuererklärung sogar bis zu 5.000 Euro Bußgeld bedeuten kann.

Lesen Sie auch
Monatliche Kürzungen: Fehler im Bescheid – "sofort reagieren"

Das sollte man dringend beachten

§15 der Abgabenordnung regelt, wer bei der Steuererklärung helfen darf. Dies trifft auf Personen zu, die nach dem Gesetz Angehörige sind. Dazu zählen neben dem Lebensparter, Ehegatten oder Verlobten Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie sowie die Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister oder die Kinder der Geschwister. Auch Personen, die durch ein länger angelegtes Pflegeverhältnis miteinander verbunden sind, das heißt Pflegeeltern und Pflegekinder, zählen zu diesem Personenkreis. Geld dafür verlangen dürfen diese Personen nicht. Das regeln §5 und §6 der Abgabenordnung.

Nun mögen die meisten denken, dass die Hilfe durch einen Arbeitskollegen oder guten Freund doch eigentlich gar nicht auffalle und man die 5.000 Euro Bußgeld nur erhalten könne, wenn man erwischt werde. Und genau da liegt das Problem: Es gibt genug Menschen, welche die für den Freund gemachte Steuererklärung als Steuerberatungskosten angeben. Und spätestens hier fliegt das Ganze auf. Im Ernstfall sollte man vielleicht doch lieber zu einem Lohnsteuerhilfeverein gehen. Hier erhält man auch professionelle Hilfe.