Bürgergeld kommt: Weitere hohe Auszahlungen gibt es einmalig

Eine Frau holt Geld aus ihrem Geldbeutel.
Symbolbild © istockphoto/Irina Shatilova

Vor der diesjährigen Betriebskostenabrechnung haben viele Mieter bereits jetzt schon Angst. Diese wird üblicherweise einmal jährlich an die Mieter überreicht. Dies könnte in diesem Jahr eine hohe finanzielle Belastung und eine saftige Nachzahlung bedeuten. Doch jetzt soll es Hilfe vom Jobcenter geben.

Für viele Haushalte könnte in diesem Jahr die Betriebskostenabrechnung eine hohe Nachzahlung bedeuten. Mit dem Bürgergeld kann es allerdings auch eine einmalige Auszahlung vom Jobcenter geben. Dies sollte jeder Bürger rechtzeitig prüfen.

Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung?

Das neu gestaltete Bürgergeld enthält auch Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung bei hohen Nachzahlungen. Dabei können Mieter und Eigentümer den Anspruch beim Jobcenter entsprechend geltend machen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Bürgergeldempfänger, sondern auch für Selbstständige und Arbeitnehmer.

Aufgrund der hohen Nachzahlungen kann es also laut Experten sein, dass ein Mehrbedarf entsteht. Dies ist dann der Fall, wenn das eigene Einkommen oder das zur Verfügung stehende Geld nicht ausreicht, um die Kosten für das Wohnen zu bezahlen. In so einem Fall ist für alle Bürger das Jobcenter der richtige Ansprechpartner.

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Das wird vom Jobcenter übernommen

Damit die Übernahme durch das Jobcenter ermöglicht werden kann, muss ein Antrag auf Grundsicherung (Bürgergeld) beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Viele Jobcenter bieten die Antragstellung mittlerweile auch online an. Es gibt allerdings Fristen, die zu beachten sind.

Nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung steht ein Monat zur Verfügung, in dem der Antrag gestellt werden kann. Danach erlischt der Anspruch auf eine mögliche Auszahlung. Ganz gleich, ob angestellt, selbstständig, oder in einer Bedarfsgemeinschaft. Wer durch die hohen Kosten einmalig eine höhere Belastung hat, kann diese beim Jobcenter geltend machen.

Beim Jobcenter nachfragen

Wer sich unsicher ist, ob er auch eine finanzielle Unterstützung erhalten kann, kann selbstverständlich auch bei seinem zuständigen Jobcenter nachfragen. Die einmalige Auszahlung kann beispielsweise dann in Anspruch genommen werden, wenn für die hohe Heizkostennachzahlung das monatliche Einkommen nicht ausreicht.

Dazu gibt das Jobcenter an, dass nicht automatisch hohe Betriebskosten übernommen werden. Es werde geprüft, ob es einmalig aufgrund erhöhter Nebenkosten für den entsprechenden Monat einen Anspruch für die Betroffenen auf Bürgergeld gibt.