Bußgeld droht: Über 200 Euro für einfache Handlung in Öffentlichkeit

Ein Zebrastreifen mit Fußgängern.
Symbolbild © istockphoto/william87

Touristen und Einwohner müssen jetzt aufpassen. Es könnte ein Bußgeld von über 200 Euro drohen, wenn diese einfache Handlung in der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Auch Urlauber sollten diese Regel kennen.

Für manche mag es merkwürdig klingen, andere begrüßen die Regelung. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld von über 200 Euro – und das für eine einfache Handlung in der Öffentlichkeit.

Vorsicht: Bußgeld gilt für alle

So manchem ist nicht klar, dass sein Benehmen im öffentlichen Raum gegen Regeln verstoßen kann. Jetzt droht sogar ein Bußgeld von über 200 Euro, wenn eine bestimmte Handlung in der Öffentlichkeit begangen wird. Hier greift ein beliebtes Nachbarland von Deutschland zu einer drastischen Maßnahme und zieht Konsequenzen für die Täter.

Was für viele zum guten Ton gehört, ist für andere nicht nachvollziehbar. Wer in der Schweiz auf den Boden spuckt, der muss damit rechnen, dass er ein Strafgeld zahlen muss. Die Schweizer verstehen hierbei nämlich keinen Spaß. Mancherorts kann das Bußgeld sogar bis zu 215 Euro betragen, und das für eine Handlung, die viele in der Öffentlichkeit schon einmal begangen haben.

Das Verbot bringt teure Konsequenzen mit sich

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Bei einem Urlaub in der Schweiz ist man übrigens nicht von der Regelung und der dazugehörigen Strafe ausgenommen. Auf den Boden zu spucken, kostet in der Stadt Wallisellen im Kanton Zürich 200 Schweizer Franken, also etwa 215 Euro. Dabei will man hier offenbar hart gegen die Spucker durchgreifen.

Ein Bericht zitiert einen Sprecher mit den Worten: „Wer demonstrativ auf den Boden spuckt, dem soll es wehtun im Portemonnaie.“ Seit 2006 gibt es bereits das Spuck-Verbot in der Gemeinde. Bis ins Jahr 2010 kostete das Vergehen jedoch nur 10 Euro. Jetzt zieht die Region andere Seiten auf und verlangt ein empfindliches Bußgeld für die unangebrachte Handlung in der Öffentlichkeit.

Nur 15 Kilometer weiter westlich müssen Täter in Dietikon übrigens ebenfalls 200 Franken entrichten. Die Gemeinden Uster und Liestal hingegen verlangen ein Bußgeld von je 80 und 100 Euro für die Handlung in der Öffentlichkeit. Mit vergleichsweise wenig Strafgeld kommen die Spucker in der Stadt Dübendorf weg, dort verlangt man lediglich 40 Franken: „Das Verbot ist generell schwierig durchzusetzen, es sei denn, man ertappt den Spucker auf frischer Tat“, erklärte Gemeindeschreiber Valentino Vinzens gegenüber Medien.