Brennholz einfach im Wald sammeln – bis zu 100.000 Euro Bußgeld

Junge Frau sammelt Holz im Wald.
Symbolbild © istockphoto/AegeanBlue

Kaminbesitzer aufgepasst: Brennholz einfach im Wald zu sammeln, sollte man lieber sein lassen. Denn hierfür drohen bis zu satte 100.000 Euro Bußgeld. Das sind alle Details zum Thema.

Vor allem jetzt im Winter kommen Kaminöfen besonders häufig zum Einsatz. Doch wer denkt, er könne Brennholz einfach im Wald sammeln, sollte das noch mal überdenken. Bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohen. Hier gibt es alles Wissenswerte dazu.

Öfen beliebt im Winter

Viele Deutsche lieben Öfen nicht nur wegen des besonderen Feelings, das sie schaffen, sondern auch als Wärmespender. Rund zehn bis zwölf Millionen Deutsche haben einen eigenen Kamin- oder Kachelofen bei sich zu Hause, wovon schätzungsweise rund 8,5 Millionen regelmäßig betrieben werden. Für die Nutzung bedarf es bekanntermaßen Brennholz. Aufgrund der Energiekrise wurde dieses jedoch immer begehrter und es kam zwischenzeitlich zu richtigen Engpässen. Stand heute: Die Situation hat sich wieder gebessert, dennoch dürfte die Nachfrage gerade bei einem erneuten Wintereinbruch wieder steigen. Wer daher darüber nachdenkt, das Brennholz künftig einfach im Wald zu sammeln, sollte sich das noch mal gründlich überlegen.

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Holzklau illegal

Denn was viele nicht wissen: Jeder Wald hat einen rechtmäßigen Besitzer. Dabei handelt es sich entweder um eine Privatperson, ein Unternehmen oder häufig eine Kommune. Als Fremder dort Holz zu sammeln, beschreibt somit den Tatbestand des Holzklaus. Dieser wird mit einer Geldstrafe oder mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Zusätzlich kommt es je nach gestohlener Menge zu einem Bußgeld. In einigen Bundesländern sind dabei bis zu 100.000 Euro fällig.

Eine Ausnahme gibt es allerdings in Bayern und Sachsen: Sogenanntes Leseholz (totes Holz auf dem Boden mit einem maximalen Durchschnitt von zehn Zentimetern) darf hier bedenkenlos gesammelt werden. In den anderen Bundesländern ist das Sammeln ausdrücklich nur mit einer Genehmigung erlaubt. Bei einem Privatbesitzer kann man diesen um diese bitten. Bei den Kommunen hingegen gibt es die Möglichkeit, einen „Holzsammelschein“ oder „Leseschein“ für einen Betrag von 30 Euro zu beantragen. Damit darf man als Privatperson eine bestimmte Menge in dem ausgewiesenen Wald sammeln.