Corona-Alarmstufe Rot auf Ort in Baden-Württemberg

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa/lsw) – Mit verschärften Auflagen will der Kreis Esslingen gegen die stark ansteigenden Corona-Infektionen in der Region ankämpfen und eine Eskalation der Lage noch abwenden.

Ab Freitag müssen im ersten baden-württembergischen Corona-«Hotspot» auf öffentlichen Plätzen wie in der Fußgängerzone oder auf Wochenmärkten Masken getragen werden, wenn kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.

Das verkündete Landrat Heinz Eininger am Donnerstag auf einer spontan anberaumten Pressekonferenz in Esslingen. Außerdem sind private Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen nur noch erlaubt, wenn höchstens noch 25 Menschen teilnehmen. In privaten Räumen dürfen nicht mehr als zehn Menschen zusammenkommen.

Im ganzen Land bleibt die Pandemielage angespannt. Die Zahl der nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen stieg am Donnerstag im Vergleich zum Vortag um 584 Fälle. Insgesamt haben sich nun 52 806 Menschen nachweislich mit dem Erreger Sars-CoV-2 angesteckt. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus blieb konstant bei 1898.

Lesen Sie auch
Klima-Aktivisten legen Flughafen lahm – "Urlauber stecken fest"

Der Kreis Esslingen lag am Donnerstag weiter über der Kennziffer von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Der Wert stieg sogar auf 54,6, wie die Gesundheitsbehörden mitteilten. Die Landeshauptstadt Stuttgart bewegt sich mit 43,7
weiter auf diese kritische Marke zu. Ansonsten lag kein Landkreis über der Vorwarnstufe von 35 – mehrere aber knapp darunter, wie der Kreis Göppingen mit 34,9.

In Esslingen greift angesichts der hohen Infektionszahlen nun auch das Beherbergungsverbot. Die Länder hatten am Mittwoch mehrheitlich beschlossen, dass Menschen aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test haben. Greifen
soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen – also auch für den Kreis Esslingen. Fünf Bundesländer hatten zu dem Beschluss aber abweichende Erklärungen abgegeben.