Das war’s: Elterngeld soll bald wegfallen – „Noch nie dagewesen“

Eine ausgeschnittene Familie aus weißem Papier liegt auf einem 50-Euro- und einem 100-Euro-Schein. Die Familie besteht aus Mutter, Vater, Sohn und Tochter.
Symbolbild © istockphoto/CalypsoArt

Es ist ein Schock für viele Eltern. Doch die Bundesregierung hat neue Pläne, nach denen das Elterngeld wegfallen soll, was so noch nie dagewesen ist.

Es scheint nun endgültig entschieden: Das Elterngeld soll bald wegfallen, und damit etwas einläuten, was so noch nie dagewesen ist. Dabei sind mehrere Stufen zur Reform geplant.

Reform zum Elterngeld kommt

Eltern, die sich auf die Zahlung wie Kindergeld oder Elterngeld verlassen, könnten bald eine Enttäuschung erleben. Jetzt soll es offiziell entschieden sein, dass das Elterngeld für bestimmte Gruppen wegfallen soll. Somit wird eine Reform einleitet, die noch nie so dagewesen ist.

Für viele passt dies in das allgemeine Bild der aktuellen Regierung. Denn Reformen scheinen hier einen großen Anteil der Regierungsarbeiten einzunehmen. Während das Kindergeld bereits thematisiert wurde, kommt nun das Elterngeld an die Reihe. Dabei trifft die Änderung eine Menschengruppe, die bald kein Elterngeld mehr bekommen soll.

Sukzessive Abschaffung

Ab 2024 sollen Eltern, die zu den Besserverdienern zählen, kein Elterngeld mehr beziehen können. Das geht aus Meldungen in den Medien hervor. Schon zum 1. April 2024 soll eine entsprechende Einkommensgrenze eingeführt werden. Diese soll dann allmählich sinken. Felix Döring (SPD) sagte dazu: „Durch die verzögerte Absenkung geben wir Familien mehr Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen“.

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Eine solche Einkommensgrenze gab es noch nie, sodass der Wegfall des Elterngeldes so auch noch nie dagewesen ist. Denn diese Reform ist tatsächlich bislang einzigartig. Die Pläne zur Kürzung des Elterngeldes gibt es bereits länger. Doch sie wurden immer wieder scharf kritisiert.

Die Idee „schwächt gerade gut ausgebildete Frauen“, argumentierte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Die Einkommensgrenze soll bis zum 31. März 2024 bei 300.000 Euro liegen. Ab 1. April 2024 liegt sie dann bei 200.000 Euro und ab dem 1. April 2025 können nur noch Eltern Elterngeld beziehen, deren Einkommen die Grenze von 175.000 Euro im Jahr nicht überschreitet.

Ob man bei derartig hohen Verdienstgrenzen allerdings wirklich von einer Schwächung sprechen darf, das sei noch dahingestellt. Den Normalverdiener wird diese Reform jedenfalls nicht tangieren.