„Deutlich mehr“: Mindestlohn für Arbeiter steht seit Mai in Kritik

Geld wird mit einer Hand im Handschuh gehalten.
Symbolbild © istockphoto/Andreas Steidlinger

Im Oktober vergangenen Jahres stieg der Mindestlohn für Arbeiter auf 12 Euro an – seit diesem Mai gibt es erneut Kritik an dem Betrag.

Seit dem 1. Oktober 2022 erhalten Angestellte einen Mindestlohn von 12 Euro. Seit diesem Mai wird der Mindestlohn für Arbeiter jedoch offenbar erneut heftig diskutiert.

Das ist jetzt geplant

Aufgrund der stark gestiegenen Preise in allen Bereichen haben die Menschen in Deutschland weniger Geld in der Tasche als zuvor. Auch die Inflation spielt hier eine tragende Rolle. Trotz des 2022 bereits angehobenen Satzes käme eine Erhöhung beim Mindestlohn für die Arbeiter noch im Mai also sehr gelegen.

Tatsächlich gibt es Pläne bezüglich der nächsten Schritte zur Erhöhung und Angleichung des Mindestlohns. Doch bis es tatsächlich so weit ist, dass die Arbeiter davon profitieren können, könnte einige Zeit verstreichen. Eine geplante Mindestlohnerhöhung für 2024 steht derzeit in der Kritik.

Erhöhung steht auf wackeligen Beinen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärte demnach: „Über weitere Erhöhungsschritte befindet die Mindestlohnkommission erstmalig bis zum 30. Juni 2023, mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die noch im Jahr 2023 gilt, wird es also nicht geben.“

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In der Tat muss zuerst die Mindestlohnkommission einer Erhöhung für den Mindestlohn zustimmen. Während sich viele Arbeiter noch für den Mai einen höheren Mindestlohn wünschen, geht man von einem so frühen Zeitpunkt derzeit allerdings nicht aus. Indessen erklärte der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) gegenüber Medienvertretern, dass er für 2024 eine „deutliche Steigerung“ erwarte. Dieser Plan ernetete nun jedoch von mehreren Seiten starke Kritik.

Streit wegen Mindestlohn

Laut der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sabotiere Hubertus Heil durch seine Aussage die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission, so der Vorwurf. Die Diskussion bleibt damit weiter hitzig und es hagelt Kritik und Vorwürfe von mehreren Seiten.

Eine Definition der Mindestlohnkommission findet sich auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort heißt es: Die Kommission „prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer*innen beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden“.