Für Eltern gibt es jetzt eine gute Nachricht, denn sie können einmalig 200 Euro Zuschuss für ihre Kinder erhalten. Dafür müssen sie jedoch einen Antrag stellen.
Wer jetzt als Eltern einen Antrag stellt, kann für die Kinder einmalig 200 Euro als Zuschuss bekommen. Dafür muss man jedoch einen Antrag stellen. Wie man das Geld bekommt, erfahrt ihr in diesem Artikel.
Kinder kosten Geld
Dass Kinder Geld kosten, ist kein Geheimnis. Viele Eltern wissen das und merken auch jeden Tag, was sie für ihre Sprösslinge alles benötigen. Sind sie aus dem Wickel- und Babymilch-Alter heraus, kommen Kleidung und Ausstattung für den Kindergarten und anschließend für die Schule hinzu. Zu dieser Zeit wird es oftmals noch einmal richtig teuer, denn neben dem Schulrucksack und Material wie Bleistifte, Füller, Buntstifte wird immer wieder zusätzliches Geld benötigt, zum Beispiel für Klassenfahrten und -ausflüge. Auch das Mittagessen in der Ganztagsschule muss bezahlt werden.
200 Euro Zuschuss schafft Erleichterung
Gerade für einkommensschwache Familien kann dies zur regelrechten Belastungsprobe für die Haushaltskasse werden. Denn schließlich müssen Lebensmittel und Co. trotzdem eingekauft werden. Deswegen unterstützt der Staat die Eltern nicht nur mit Kindergeld, sondern auch mit Geldern aus dem sogenannten “Bildungs- und Teilhabe-Paket”. Anspruch haben nicht nur Bezieher von Bürgergeld, sondern auch Eltern, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten.
Wer Bürgergeld-Empfänger ist, braucht keinen zusätzlichen Antrag für den Zuschuss zu stellen, der für den Schulbedarf gedacht ist. Eltern mit anderen Sozialleistungen müssen dies jedoch tun, um das Geld zu erhalten. Und es gibt noch eine weitere gute Nachricht: Für 2024 erhöht der Staat den Zuschuss von insgesamt 174 Euro auf 195 Euro. Für das erste Schulhalbjahr gibt es 130 Euro, für das zweite 65 Euro.
Von den 200 Euro Zuschuss können Eltern dann die benötigten Schulmaterialien für das neue Schulhalbjahr kaufen. Doch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket umfassen noch mehr. So können Eltern hierfür die Übernahme der Fahrtkosten zur Schule, Klassenfahrten und -ausflüge, für die Mittagsverpflegung und Nachhilfe sowie bis zu 15 Euro pro Monat für einen Verein beantragen. Kinder aus einkommensschwachen Familien müssen auf diese Weise auf nichts verzichten und können am Sozialleben teilhaben.