Geldregen: 5000 Euro Zuschuss noch bis Ende Januar beantragbar

Ein Antrag und Geld.
Symbolbild © imago/Zoonar

Das dürfte die Menschen in Deutschland freuen. Denn nun kommt für viele von ihnen ein wahrer Geldregen auf sie zu. Bis zu 5.000 Euro extra kann es geben, wenn man weiß wie!

In Zeiten der steigenden Preise für Lebensmittel und Co. in den Supermärkten und Discountern kann wohl fast jeder in Deutschland den ein oder anderen Geldregen gebrauchen. Und tatsächlich können einige Bürger in der Bundesrepublik diesen jetzt beantragen. Hier erfährt man mehr darüber.

Viele Bürger freuen sich

Wer in Deutschland Rentner ist, kann sich unter Umständen freuen, denn als dieser hat man die Möglichkeit einen Geldregen von bis zu 5.000 Euro zu bekommen. Grund dafür sind die sogenannten Härtefallfonds des Ministeriums für Arbeit. Die Frist für einen Antrag endet allerdings schon zum Ende dieses Monats. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger zu wissen, was man jetzt tun muss.

Wer den Geldregen erhalten will, sollte in Hamburg, Bremen, Thüringen, Berlin oder aber Mecklenburg-Vorpommern leben. Als sogenannte Stiftungsgelder bekommen Spätaussiedler, die im Ausland oder der ehemaligen DDR gelebt haben, sowie Kontingentflüchtlinge mit jüdischem Glauben den Geldregen als sogenannte Rentenüberleitung zwischen dem Osten und Westen. Von 2.500 Euro bis zu 5.000 Euro im Jahr sind hier zusätzlich möglich.

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Zudem muss die Rente, die die betroffene Person erhält, nahe am Grundsicherungsbetrag liegen. Das bedeutet, die Rente muss weniger als 830 Euro netto im Monat betragen und damit auf dem Niveau des Bürgergeldes liegen.

Diese Regeln gelten

Zudem muss die Person, die den Geldregen erhält, eine Beschäftigung zur Pflege eines Angehörigen in der Familie aufgegeben haben – oder aber bei der Deutschen Post, der Deutschen Reichsbahn oder dem Sozial- und Gesundheitswesen angestellt gewesen sein. Auch wer in der Braunkohleveredlung und Kohlechemie tätig war, hat einen Anspruch auf das Geld. Zudem sind auch Balletttänzer berechtigt für das Geld, ebenso jüdische Zuwanderer aus der damaligen Sowjetunion und weitere sogenannte Spätaussiedler. Wer einen Antrag stellt, muss sich an die Geschäftsstelle mit dem Namen „Härtefallfonds“ des Bundesarbeitsministeriums wenden.